Manchmal ist es ein langer Weg durch die Instanzen bis zu Bundesgerichten, über das Europäische Recht und das Bundesverfassungsgericht und wieder zum Bundesgericht zurück, bis man – mehr als graue Haare bekommend auch zu seinem Recht kommt. Beim Vorgehen gegen Altersdiskriminierung. Wie hier:
In einem Verfahren gegen die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hinsichtlich der Altersgrenze für Sachverständige hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem zwischenzeitlichen „Umweg“ über das Bundesverfassungsgericht nun erneut über den Antrag des heute 75jährigen Klägers zu entscheiden, der Weiterlesen









