Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel: Hausverlosung im Internet

Glücksspiel


Glücks- oder Geschicklichkeitsspielchen

(Bildquelle: click@Bild)

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 27.1.2009  die Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses untersagt. Ein Münchener bietet im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro an. Die Regierung von Mittelfranken ist der Auffassung, dass die Verlosung in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht verstößt. So fehlt schon die erforderliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis für die Hausverlosung könnte auch gar nicht erteilt werden, weil Glücksspiele im Internet generell verboten sind und Lotterien Privater grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden dürfen. Das gesetzliche Verbot wird nun durch einen sofort vollziehbaren Untersagungsbescheid durchgesetzt. Sollte der Münchener die Verlosung nicht bis zum Donnerstag 30.1.2009 um 16 Uhr eingestellt haben, muss er ein Zwangsgeld in beträchtlicher Höhe bezahlen. Die Regierung von Mittelfranken ist hinsichtlich der Glücksspielaufsicht im Internet für ganz Bayern zuständig. Damit gilt die Untersagungsverfügung für alle Spielteilnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Bayern aufhalten.

Das Glücksspiel ist so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden soll. Unter diesen 100 Verlosungsteilnehmern sollen dann das Haus, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden. Der Veranstalter hatte sich im Jahr 2008 mit der für die Erteilung bayernweiter glücksspielrechtlicher Erlaubnisse zuständigen Regierung der Oberpfalz in Verbindung gesetzt. Diese teilte ihm ihre rechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit der Hausverlosung mit. Da der Münchener an seinen Plänen festhielt, informierte die Regierung der Oberpfalz in der zweiten Januarwoche 2009 die für den Erlass glücksspielrechtlicher Untersagungsbescheide hinsichtlich des Internets zuständige Regierung von Mittelfranken. Diese teilte daraufhin dem Veranstalter Mitte Januar ihre rechtliche Einschätzung mit und gab ihm hinsichtlich einer beabsichtigten Untersagungsverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Veranstalter gab daraufhin an, seine Verlosung sei kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, da überwiegend nicht der Zufall, sondern das Wissen der Teilnehmer über die Gewinner entscheide. Die Regierung von Mittelfranken widerspricht dem in ihrer Untersagungsverfügung. Bei einer Gesamtbetrachtung überwiegt das Zufallselement. Das Quiz dient lediglich der Verringerung der Teilnehmerzahl, über den Hausgewinner entscheidet dann jedoch das Losglück.

Quelle: Mitteilung der Regierung des Bezirks Mittelfranken

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Eine Antwort zu Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel: Hausverlosung im Internet

  1. romisco schreibt:

    Guter Artikel! Ich verfolge das Thema auch

    http://hausverlosen.wordpress.com/

    Interessant finde ich die Grundsätzlichkeit der Frage, warum es zur Spielsuchtprävention einen Staatsvertrag gibt, der solche Dinge verbietet.

    Ich kann mir aber sehr wohl Alkohol, gewaltverherrlichende Computerspiele, Pornos und alles sonstige ganz einfach über das Web bestellen. Warum gibt es dann dafür keinen Staatsvertrag? Einfache Antwort:

    Der Staat würde damit nicht so UNGLAUBLICH viel Geld verdienen!

    Ich gehe in meinem Artikel auf dieses Thema schon ein wenig ein und würde mich freuen, dazu weitere Feedbacks zu bekommen…

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