Mit heutigem Beschluss (6 L 798/09) hat das Verwaltungsgericht Köln zur Ausstrahlung der RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ entschieden, dass das Jugendamt der Stadt Köln nicht verpflichtet werden könne, die Ausstrahlung der Sendung zu verhindern.
Der eher populistisch anmutenden Zensur- und Machtfantasie mancher ist mit dieser Entscheidung zugleich und zu recht eine Absage erteilt. Es bedarf anderer Wege, um medieninszenierte, scheinbar psychologisch betreute Reality-Shows zu begegnen, als oberflächlicher Lippenbekenntnisse ohne politische und rechtliche Kompetenz, v.a. zur Zensur der Rundfunkfreiheit.
Zur Begründung des Beschlusses wurde vom Gericht ausgeführt, das Jugendamt der Stadt Köln sei unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung der Sendefolgen „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Behördlich zuständig für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk seien danach allein die Landesmedienanstalten.
Weiterhin sei – unabhängig hiervon – auch nicht ersichtlich, in welchen eigenen Rechten die Antragsteller – ein Verein und ein Mitglied des Vereins – durch die Ausstrahlung der Sendefolgen „Erwachsen auf Probe“ überhaupt betroffen seien und woraus sich ein subjektives Recht auf Einschreiten ergeben könnte. Die von ihnen hierfür reklamierten Grundrechte – insbesondere das Grundrecht auf Menschenwürde – seien Abwehrrechte gegenüber dem Staat und begründeten keine Handlungsansprüche gegenüber dem Staat auf ein Einschreiten gegen private Dritte.
Gegen den Beschluss ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Quelle: PM vom 3.6.2009

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