Am Mittwoch, 25.8.2010, 11.50 Uhr in Saal A 114 des Oberlandesgerichts, verhandelt der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Berufungsverfahren über die Klage einer Lehrerin gegen die Betreiber der Internetseite http://www.spickmich.de.
Die Lehrerin einer Realschule am Niederrhein verlangt
Löschung ihrer gespeicherten Daten und macht geltend, dass das Benotungssystem auf der Internetseite ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Sie war auf der Internetseite mit der Gesamtnote „4,2“ bewertet worden.
Das Landgericht Duisburg hatte am 18.4.2008 die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Landgericht war der Auffassung, dass im konkreten Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit zurücktrete. So werde nur die berufliche Tätigkeit der Lehrerin beurteilt. Mit Internet-Suchmaschinen könne auch nicht nach dem Namen der Lehrerin gesucht werden. Vielmehr müsse eine Schule konkret angegeben werden, um das Bewertungsprofil eines Lehrers aufrufen zu können.












