Beim Arbeitsgericht Berlin sind im Zuge der Schließung der gesetzlichen Krankenkasse City BKK über 250 Rechtsstreitigkeiten von Mitarbeitern dieser Krankenkasse anhängig gemacht worden. Die Mitarbeiter erhielten im Mai die Mitteilung der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund Schließung der Krankenkasse gem. der §§ 153, 155, 164 SGB V zum 30.06.2011 enden werde. Zusätzlich wurden die Arbeitsverhältnisse arbeitgeberseitig außerordentlich mit Auslauffrist bzw. ordentlich gekündigt. Hiergegen wenden sich die von den Mitarbeitern der City BKK eingereichten Klagen. In vielen Verfahren ist es bereits zu Güteverhandlungen der Parteien gekommen, die bislang nicht zu gütlichen Einigungen geführt haben. In einigen Verfahren sind sodann Termine zur streitigen Verhandlung anberaumt worden, vielfach werden die Verfahren nach erfolgloser Güteverhandlung gegenwärtig aber nicht betrieben, weil sich die Parteien auf Musterverfahren einigen wollen.
Quelle: PM Arbeitsgericht Berlin Pressemitteilung Nr. 26/11 vom 24.06.2011
Bilquelle: (C) Liz Collet, Nutzungsrechte RFL/RM auf Anfrage und siehe unten
Update:
Einen herrlich mokanten Beitrag zum Thema und Szenario der weiteren Zukunft der CityBKK hat Wolf Reuter in “Zu dumm, zu faul für die Freiheit? (Nachtrag zur City-BKK)” gepostet. Und während man beim Lesen im Hinterkopf immer überlegt, woran einen die Haltung der Mitglieder und Mitarbeiter irgendwie erinnert, die mit ihrer Halsstarrigkeit, ihrer Unbequemlichkeit der Bequemen, die sich nicht einfach vom Acker der abgewirtschafteten Wiese machen wollen, die am Ende womöglich bewirken, dass die von der CityBKK dann wohl einfach weitermachen müssen, anstatt zu liquidieren, schleicht sich Vergnügen ein: Mit halb aktivem (weil arbeitsprozessual aktivlegitimiertem) Widerstand auf Klägerseite und halb passivem Widerstand auf Versichertenseite dagegen zu rebellieren, dass wieder irgendwo einfach so abgewirtschaftet und dann der Krempel hingeworfen, das “Versicherten-Material” weiter- oder abgeschoben wird, während die Versicherungs-Karawane weierzieht, das hat was. Das hat was von der Art der Rebellion und des Widerstandes der kleinen Füsse, kleiner Davids gegen Goliath, die einfach nicht von der Stelle rücken, die damit auch ein Wahlrecht ausüben (wenn auch nicht das wie selbstverständlich erwartete, zu anderen Versicherungen heuschreckenähnlich, pardon: grashüpfergleich weiter zu hüpfen) bis sie nicht als Versicherungsposten verladen werden. Subjektiv empfunden, objektiv verschoben. Liquidationsverwaltet. Es gab schon mehr als einzelne marodierende Unternehmen, die von ihren Arbeitnehmern einfach in die Hand genommen wurden, warum also nicht indirekt gemeinsam von Mitarbeitern und Versicherten? Denen eins gemeinsam ist: Mehr Bodenhaftung, als Möglichkeiten, anderswo einfach unterzukommen – das verbindet unfreiwillig. Es könnte vergnüglich sein, zuzusehen, wenn auf solchem und wie so oft in der Geschichte aus der Not geborenen zufällig in gleiche Richtung zielenden Zweckbündnissen, still rebellischem Wege aus Versichertenverwaltung quasi Selbstverwaltung zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Versichertengemeinschaft führte….. erst recht, je weniger derlei zu erwarten stand und stünde

















Pingback: Zu dumm, zu faul für die Freiheit? (Nachtrag zur City-BKK) | reuter-arbeitsrecht.de
Pingback: Hier macht keine City-BKK mehr dicht! | reuter-arbeitsrecht.de
Pingback: Es hat dann übrigens doch nicht geklappt | reuter-arbeitsrecht.de