Kleines Update:
Wie erwartet, hat es – nach Berichten u.a. hier - offenbar in der gestrigen Verhandlung zu dem hier berichteten Hammer-Fall auf einen zu erwartenden richterlichen Vergleichsvorschlag hin keine Einigung gegeben. Es geht also, zum ersten, zum zweiten…. (pardon, zu unwiderstehlich) ….. in die “zwote” Verhandlungsrunde, nämlich in die der Beweisaufnahme (so nach einigen Berichten), bzw mündet in eine Entscheidung am 27. Januar 2012 (man wird sehen, ob Urteil oder andere Entscheidung, stay tuned). Denn der Gutachter wollte keine vorgeschlagenen 100.000 Euro zahlen, weil er nicht so hoch veersichert war / ist und dann nach eigenem Bekunden scheinbar pleite wäre.
Was die interessante Frage aufwirft, ob und wie solche Gutachter sich eigentlich versichern müssen oder wie hoch sie versichert sein sollten. Und mit welcher Sorgfalt sie sich überlegen sollten, wann sie vielleicht davon absehen sollten, sich für die Begutachtung mancher ihnen angetragener Ware für kompetent genug anzusehen.
Streitig scheint, wie lang und ausführlich und kompetent er sich das gute Teppichfleckerl angesehen habe, das eben – so spielt das Leben – mehr wert war, als Omas Fleckerlteppich es im Allgemeinen ist.
Die Erbin war mit seinen angebotenen 50.000 ,– nicht zufrieden. Der Fall geht also in die Beweisaufnahme.
Am traurigsten darüber vielleicht der Richter.
Verfahrensbeendigung durch Vergleich erspart jedem Richter vor allem eines: eine UrteilsBEGRÜNDUNG, die er zu Ende denken muss und die womöglich in nächster Instanz wieder zunichte gemacht wird
, …… und nicht nur Zeit, Kosten und auch Beweisaufnahme und und und für alle Beteiligten fordert. Auch das – pardon – ist eben das Leben. Und Schicksal von Richtern und anderen Beteiligten. Und : ja, mit Augenzwinkern….. !) Schon jetzt kann man den späteren Streit um den Streitwert kommen sehen, bei dem ich irgendwie ahne, dass auch der Beklagtenvertreter nicht mehr sooooooo arg zwingend an der Auffassung festhalten wird, dass der auktionserfolgreich bei Christies im Wert so steil hochfliegende, keineswegs und schon gar nicht für seinen Mandanten so vorhersehbar und schätzbar im Wert einzustufende Teppich weit weniger als die Klageforderung wert sei. (Und wer wollte es ihm dann wirklich verübeln…..
)














Nicht ganz uninteressant …en passant die Passage im Bericht des BR über den Beklagten : “so der Kunstfachmann, der seit 35 Jahren in Augsburg ein Auktionshaus betreibt und auch als Handelsrichter tätig ist.”
Der fliehende Teppich, in der FAZ
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