Darüber müsste der eine oder andere Richter dann vielleicht grübeln. Wenn die Argumentation in dem Verfahren dieser Woche des Hundebesitzers richtig sein sollte. Die Gemeinde aber nahm den vom Kläger angegriffenen Hundesteuerbescheid zurück und so wird die Frage bis zu einem irgendwann anderem Verfahren erst mal ungeklärt bleiben. Die Rücknahme des Bescheides
erfolgte, ehe die Richter überhaupt prüften, ob die Voraussetzungen für die Hundesteuer der Gemeinde rechtlich vertretbar sind, nachdem sich Versäumnisse der Kommune bereits bei der Bekanntmachung über die Erhöhung der Hundesteuer herausgestellt hatten.
Die Gemeinde folgte daher dem Rat der Richter, den Bescheid über 60 Euro, den der klagende Hundebesitzer 2011 zahlen musste, zurückzunehmen.
Quelle : SZ 12.1.2012

















Pingback: Die Idee ist nicht schlecht! | Recht & Mediation
Spitzfindig, aber daraus könnte etwas werden…