Wirksam geschlossener Aufhebungsvertrag durch Analphabet?

Geistige Mobilität

Ziemlich viel geistige Mobilität müsste der Arbeitnehmer in 30 Jahren Beschäftigungsdauer rein praktisch betrachtet bewiesen haben. Beim Lesen des knappen Sachverhalts wundert man sich, ob es keinen Arbeitsvertrag damals gab, als das Arbeitsverhältnis eingegangen worden war. Und ob in 30 Jahren nichts an Schriftstücken zu lesen, zu schreiben oder sonst zu beurteilen war. Aber sei es drum: Beim Arbeitsgericht Mönchengladbach geht es um diese Frage. Der 51jährige Kläger ist seit mehr als 30 Jahren bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt.  Ende September 2011 hat er einen ihm von der Beklagten vorgelegten Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende Oktober 2011 vorsieht.

Der Kläger hat seine Erklärung Ende November 2011 wegen arglistiger Täuschung angefochten. Er beruft sich in diesem Zusammenhang darauf, dass er Analphabet sei und nicht im Einzelnen verstanden habe, was er unterzeichnet habe.

Dies bestreitet die Beklagte. Die Güteverhandlung blieb ergebnislos. Inzwischen hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis vorsorglich auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun wird die Frage im Kammertermin zur Verhandlung   des Arbeitsgerichts Mönchengladbach am 02.02.2012 um 12:00 Uhr zu entscheiden sein.

Quelle: PM ArbG Mönchengladbach 23.1.2012 zu ArbG Mönchengladbach, 1 Ca 3380/11

Anmerkung: Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 7 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können. (Übrigens einer der Gründe, warum man sich – vor allem, wenn man sich soziale Themen als ersten der Buchstaben ins Parteiprogramm schon im parteinamen und auf die Fahne geschrieben hat, fragen sollte, ob und wie deren Rechte bei Gesetzesänderungen noch Geltung erlangen. Bei denen es um eine Umkehrung ihrer Meinungs(äusserungs)freiheit und Rechte auf körperliche Unversehrheit geht. Und um sog. Entscheidungs- und Erklärungslösungen. Bei der Frage der Organspendebereitschaft. Und das ist – unabhängig von jeglicher Altersgruppe – nicht die einzige gesellschaftliche oder soziale Gruppe, deren Rechte damit alles andere als sozial geschmälert würden. Weil sie weder lesen noch sonst als Aufklärung erreichen würde, was ihre Entscheidungsfindung und Entscheidung voraussetzen würde. Wie etwa Informationen und Verständnis von Fragen wie Hirntod, Hirntoddiagnostik, Inhalt und Inhaltsreichweite ihrer Erklärung oder ihres Unterbleibens uvam. Freiwilligkeit solcher und anderer Entscheidungen ? Fehlanzeige. Solche Details interssieren aber halb und halb designierte Kanzleikandidaten nicht wirklich, die mit eigener, individueller Entscheidung zur Lebendspende ebenso wie mit dem Thema Organspende generell  und vorgeblich sozialem Anliegen und Ziel politisch Punkte zu machen suchen. Und dabei eines der vornehmsten gerade sozialen Ziele ignorieren, nach dem Maßstab für – auch und besonders soziale – Gerechtigkeit in der Zivilisation nur dort herrscht,wo sie auch den Schwächsten in gleichem Maße wie allen anderen zuteil wird.

Bildquelle: (C) Liz Collet, Geistige Mobilität

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4 Antworten zu Wirksam geschlossener Aufhebungsvertrag durch Analphabet?

  1. Splendor schreibt:

    Die Zahl von 7 Mio Menschen, die nicht lesen und schreiben können, ist wenig aussagekräftig, wenn man bedenkt, daß es allein 6,3 Mio Vorschulkinder in Deutschland gibt. Sind die 7 Mio ab einem bestimmten Alter gemeint, wenn ja ab welchem?

  2. Liz schreibt:

    Gemeint sind – und das ergibt sich zwanglos aus der verlinkten Seite in meinem Beitrag und meiner Anmerkung zum Bundesverband Alphabetisierung und den dortigen Infos über die Zahlen - natürlich nur die volljährigen Erwachsenen. Was im Kontext der von mir angsprochenen Frage der Entscheidung zur Organspende das Thema nur noch brisanter macht. Denn letztere betrifft nicht nur Menschen ab 18 Jahren und nicht nur bis 64 Jahre. Aktuell ist Widerspruch gegen Organspende ab 14 Jahren, Zustimmung zur Organspende ab 16 Jahre gesetzlich möglich und nach oben hinsichtlich der Altersgrenze offen. Will man eine Entscheidungslösung einführen, stellt sich die Frage, ab wann jeder sich nach Alter erklären soll. Ab 14? ab 16 ? Ab 18? Unabhängig von (fremd)sprachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen? Wie verfahren mit denen, die zB zu den rund 7 Mio sog. Analphabeten gehören? Wie lang und bis in welche Phase erkannter oder nichnicht erkannter , schwindender Fähigkeiten der Erkenntnis- und Erklärungsfähigkeiten (zB infolge neurologischer oder dementer Erkrankungen) oder akuten Änderungen der Erklärungsfähigkeiten (Unfall, Schlaganfall, Wachkoma infolge Krankheit oder Unfall ? usw.

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