Einmal Pommes, bitte, zurück…oder Cash?

Schwarz Rot Gold bestens sortiert © Liz Collet

© Liz Collet

Zwei alte Pommes ohne “weissrot”, aber solche, die sich einer schier vergolden lassen will, beschäftigen heute - erneut und nach diesem Termin  -  das Münchner Oberlandesgericht. Ein Künstler will von einer Münchner Galerie Pommes frites zurück, die vor 20 Jahren als Vorlage für ein Kunstwerk gedient haben. Ersatzweise will er 2.000 Euro Schadensersatz. Heute gibt das OLG München seinen Senf dazu. Pardon: Sein Urteil dazu ab. 

Mehr zum skurrilen Fall hier. Und da.

Über Liz

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
Dieser Beitrag wurde unter 1 abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Einmal Pommes, bitte, zurück…oder Cash?

  1. Pingback: Ob DIE Galeristin JETZT noch Interesse an meinen Kohlrabisticks hat …? | Jus@Publicum

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s