Zwei alte Pommes ohne “weissrot”, aber solche, die sich einer schier vergolden lassen will, beschäftigen heute - erneut und nach diesem Termin - das Münchner Oberlandesgericht. Ein Künstler will von einer Münchner Galerie Pommes frites zurück, die vor 20 Jahren als Vorlage für ein Kunstwerk gedient haben. Ersatzweise will er 2.000 Euro Schadensersatz. Heute gibt das OLG München seinen Senf dazu. Pardon: Sein Urteil dazu ab.
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Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das des Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Rudolf von Ihering
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