Kaufmännischer Vorstand der DSO verlässt die Koordinierungsstelle – die Fragen bleiben

Nicht im Sande verlaufen lassen © Liz Collet

Der Stiftungsrat der DSO und der Kaufmännische Vorstand der DSO Dr. Thomas Beck haben die Auflösung des Vertrages von Dr. Beck mitgeteilt.  Der Pressemitteilung der DSO zufolge begründete Dr. Beck die Beendigung seiner Tätigkeit  mit anhaltenden Attacken auf seine Person

“trotz eines entlastenden Gutachtens der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG”.

Auch wolle er mit Blick auf die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten auf keinen Fall, dass durch die anhaltende Diskussion das Thema Organspende Schaden nehme.

Bei dem erwähnten Gutachten geht es um die in der Presse wie auch im Deutschen Ärzteblatt berichteten Vorfälle um schwere Vorwürfe aus den eigenen Reihen der DSO, die mit anonymen Briefe auch an die Presse mitgeteilt worden waren. So berichtete u.a. das Deutsche Ärzteblatt :

“Den Entscheidungsgremien der DSO werden wirtschaftliches Fehlverhalten in Form von Vetternwirtschaft und einer Selbstbedienungsmentalität vorgeworfen, aber auch ein seit Jahren schlechter Umgang mit den Mitarbeitern.

Es herrsche ein Klima der Angst, auf interne Kritik reagiere der Vorstand der DSO mit Einschüchterung, Abmahnung und Kündigung. Zugleich seien die Konzepte, um dem Organmangel in Deutschland entgegenzuwirken, bislang ineffektiv und unter den Mitarbeitern schlecht verankert. Das geht aus einem anonymen Brief hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

So werde Geld für die Strategie der Inhouse-Koordination, eine enge Verzahnung von Tätigkeiten der DSO mit denen der Klinikärzte, ausgegeben. Die Inhousekoordination habe aber bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht, der Vorstand setze sich trotz Bitten der Mitarbeiter mit dem Konzept nicht kritisch genug auseinander. (…)

Das anonyme Schreiben wurde an einen großen Verteiler versandt, unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit, die zuständigen Landesministerien, den Fachbeirat und den Stiftungsrat der DSO.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe die zuständigen Institutionen, nämlich den Stiftungsrat der DSO und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Darmstadt, um Prüfung der Vorwürfe gebeten, teilte ein Sprecher des BMG auf Anfrage mit.

„Organspende ist ein hochsensibles Thema. Es ist daher unser Interesse, dass die Erfolge der letzten Jahre nicht zunichte gemacht werden, sondern die Organspende gefördert wird“, hieß es dazu aus dem Ministerium. Darum sei eine Aufklärung der Vorwürfe nötig.

Der Stiftungsrat der DSO hat sich inzwischen in einer Sondersitzung mit dem Thema befasst und unter anderem beschlossen, einen weiteren externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer einzuschalten, heißt es in einer Pressemitteilung der DSO. Außerdem solle die innerbetriebliche Kommunikation verbessert werden, sowohl im Bereich der Hauptverwaltung als auch zwischen der Hauptverwaltung und den Regionen.”

Es bleibt abzuwarten, ob es mit dem Ausscheiden Dr. Becks als Kaufmännischem Vorstand bei der DSO getan ist, die an die Koordinierungsstelle gerichteten und zu richtenden Fragen zu klären. Mit einem nur kosmetischem Personalwechsel ohne inhaltliche wirkliche Klärung und Antwort unverändert offener Fragen kann und wird es bei einem so sensiblen Thema und noch weniger im Hinblick auf das Gesetzesänderungsverfahrens nicht belassen werden können.

Zum einen wäre jenes sog. Gutachten in seinem ganzen Inhalt interessant, wenn schon bei Organspende von Transparenz als Basis des Gesetzes und vor allem des Vertrages mit der DSO als Koordinierungsstelle auch weiterhin die Rede ist und sein soll, insb. wegen § 11 I 2 TPG. Jenes Gutachten, von dem bislang nur Teile informatorisch mitgeteilt und durchaus auch Vorwürfe offenkundig nicht entlastet, sondern – entgegen der Presserklärung der DSO - auch Vorwürfe aus den anonymen Briefen nicht widerlegt und damit de facto bestätigt worden sein sollen. Zum anderen ist es – wie  ebenfalls unter anderem im DÄBl berichtet –   das nicht das einzige der Probleme, die Fragen aufwerfen.

Schon mehrfach in der Vergangenheit waren Vorwürfe wie diese geäußert worden. Darunter auch, dass die DSO, obwohl aus Mitteln der Krankenversicherten finanziert, ihre Geschäftsberichte nicht veröffentliche und nicht einmal ihren Mitarbeitern zugänglich mache.

Eine Rückfrage beim GKV-Spitzenverband ergab, dass die DSO für 2011 über 33,2 Millionen Euro verfügen kann. Davon sind 8,2 Millionen für die Hauptverwaltung in Frankfurt bestimmt, darunter 1,1 Millionen für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Ein Teil der Ärzteschaft mahnt an, die DSO solle sich auf ihre vom Gesetzgeber vorgesehene Kernaufgabe, die Koordination der postmortalen Organspende, konzentrieren und weniger auf die Information der allgemeinen Bevölkerung. Nach Einschätzung der DSO selbst engagiert sie sich stärker bei der Information der allgemeinen Bevölkerung als beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder die Krankenkassen.”

Darüberhinaus wirft auch die Stellungnahme des Medizinischen Vorstandes der DSO im Rahmen des aktuellen Verfahrenes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und zur Praxis der DSO und der Mitarbeiter bei der Befragung von Angehörigen nach der etwaigen Organspendebereitschaft von Patienten in Spenderkliniken eine Vielzahl von Fragen auf, nicht erst anlässlich dieser geplanten Gesetzesänderung.  Ich habe dazu bereits an anderer Stelle berichtet.

So u.a. zur   Aussage des Medizinischen Vorstandes der DSO, Prof.  Günter Kirste, wonach die geführten Angehörigengespräche nicht ergebnisoffen geführt werden (Bundestagsdrucksache 16/13740, Anhang 28, S. 568; siehe  auch Aussagen der DSO-Koordinatoren der Regionen Bayern und Mitte, Bundestagsdrucksache 16/13740, Anhang 23, S. 503 sowie Anhang 26, S. 537)

Inzwischen hat auch eine Reihe von Abgeordneten des Bundestages [die  Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Katrin Göring-Eckardt und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ] diese und eine Anzahl von zu hinterfragenden Aspekten der Praxis der DSO und der Organspende aufgegriffen und als Anfrage an die Bundesregierung gerichtet: Dazu hat  die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine sog. “Kleine Anfrage” (17/9240) vorgelegt.

Dabei spielt u.a. eine Rolle, ob Befragungen zur Ermittlung eines etwaigen Willens eines möglichen Organspenders für oder gegen eine Organspende im Falle seines zu diagnostizierten Hirntods wie gesetzlich geboten und klar geregelt ergebnisoffen oder – schlicht formuliert – suggestiv, manipulativ ausschliesslich auf ZUSTIMMUNG zur Organspende geführt werde, wann solche Gespräche geführt werden uvam.

So kann mit der gesetzlich nach dem TPG seit 1.12.1997 gebotenen ergebnisoffenen Befragung zur Ermittlung des mutmasslichen Willens kaum in Einklang gebracht werden, wenn nach einer Antwort der Angehörigen, dass sie nicht wissen, wie ihr im Krankenhaus liegendes Familienmitglied, der Patient über die Frage der Organspende gedacht habe, die Zustimmung mit der weiter drängenden Frage fortgesetzt wird, “ob er denn aber nicht  ein Mensch gewesen sei, der gern geholfen hat?“ . Die Manipulation dieser Art der Weiterbefragung liegt auf der Hand: Kaum jemand wird in einer solchen Situation sein Familienmitglied als nicht hilfsbereit bezeichnen wollen. Erstens weil man so über Angehörige nicht sprechen würde, dass sie nicht nett, hilfsbereit und mitfühlend hilfsbereit anderen gegenüber seien. Weder wenn man sie als noch lebend ansieht – weil sie dann in der eigenen Hilflosigkeit in ihrem Klinikbett bei maximaler Intensivversorgung selbst ja auch als Patient die Hilfe anderer in Anspruch nehmen: Die der Angehörigen, aber vor allem der Ärzte, des Pflegepersonals, der Klinik, der Krankenversorgung und damit auch einer Solidargemeinschaft. Noch wenn man sie – wie Angehörigen dann vermittelt wird – als Hirntote nicht mehr als “wirklich Lebende” ansehen soll. Denn über “Tote” spricht man dann erst recht nicht negativ, schlecht, als ob sie nicht hilfsbereit und nett gewesen seien. Und so ist für Angehörige schlicht in keiner Weise dann noch eine Lösung des Dilemmas über ein “NEIN” im Sinne des Angehörigen und seines tatsächlichen oder mutmasslichen Willens möglich. Oder vereinfacht gesagt am Beispiel eines alten Brettspiels: Eine unauflösliche und nur durch Aufgeben, Nachgeben, Resignieren zu beendende Zwickmühle.  Erst recht, wenn dann in solchen Gesprächen noch rhetorische “Scheinargumente” flankiert werden, wie etwa die, dass eine Organspende auch tröstlich für die Angehörigen selbst sei, weil dann der Tod des Familienmitglieds noch einen Sinn erhalte. Wenn er anderen Weiterleben oder leichteres Weiterleben ermögliche. Sinn und Zweck der Befragung von Angehörigen nach dem TPG ist nicht, den Angehörigen Trost in ihrer Trauerarbeit zu vermitteln, sondern den Willen eines Menschen zu ermitteln, ob und welche Organe oder Gewebe dieser zu spenden bereit war und was die Angehörigen dazu von ihm wissen. DAS und nichts anderes ist Zweck der Befragung der Angehörigen.

Das aber ist – offenbar – nicht der Fall, wie die Praxis damit umgeht, das geht nicht erst aus der sog. Kleinen Anfrage und nicht erst aus der Stellungnahme Prof. Kirste JETZT zum Gesetzgebungsverfahren hervor. Aber auch das ist nicht die erste und nicht die letzte zu hinterfragende Praxis bei der Organspende nicht nur der DSO, aber auch der DSO als Koordinierungsstelle.

 Ob und wie weit die bislang als “fraktionsübergreifend” bezeichnete Einigkeit der Abgeordenten zur Änderung des Transplantationsgsetzes zugunsten einer Entscheidungslösung bis zum etwaigen Abschluss des Gesetzesänderungsvorhabens Bestand haben wird und ob die Entlassung des Kaufmännischen Vorstandes und die Gründe dafür die bis dahin letzten Maßnahmen bleiben, wenn es um die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen der Organspende geht und gehen muss, bzw welche weiteren etwaigen Maßnahmen veranlasst sind, damit das Anliegen bestmöglicher Nutzung der bereits seit langem ungenutzten “Ressourcen” vorhandener Organe nicht weiter im Sande verläuft, wird die Zeit zeigen. Und die Folgerungen, die aus den offenen Fragen und fehlenden Antworten gezogen werden.

Denn soviel steht fest, dass es nicht das alles und allein entscheidende und dringlichste Ziel einer gemeinnützigen Stiftung zur Koordinierung der Organspende sein kann, dass (wie die Pressemitteilung der DSO vom 23.4.2012 schöngefärbt den Abschied Becks beschliesst), dass der Stiftungsrat der DSO Becks Verdienst darin sieht, er habe  eine wirtschaftlich gesunde DSO hinterlassen.

Die DSO erhält für ihre “gemeinnützige Arbeit” eine stattliche Aufwandsentschädigung. Für ihre Aufgaben, ihre Verantwortung, ihren Vertrag und die daraus folgenden Pflichten, zur Versorgung behandlungsbedürftiger Patienten und zur Verbesserung von deren Gesundung, Heilung oder Milderung ihrer Krankheit. Eine Stiftung, deren Vorstand seit Jahren keine signifikanten Steigerungen der Organspendezahlen zu vermelden hat, der selbst rund 50% nicht ausgeschöpfte potentielle Spender öffentlich moniert und dies selbst bei nicht einmal ergebnisoffener Befragung von Angehörigen verkennt die Ziellinie. Sie ist kein gewinnorientiertes Unternehmen in der wirtschaftlichen Bilanz, sondern eine als gemeinnützige Stiftung beauftragte Stelle, die  im Interesse eines bestmöglichen Hinzugewinns für die zu versorgenden Patienten für die Koordinierung aller freiwillig gespendeten Organe zu sorgen hat. Der Vertrag nach § 11 TPG sorgt bereits grosszügig für das entsprechende finanzielle Polster.

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