Money, money, money….

Sweets and Toys © Liz Collet

Jede Menge davon. Will das Land Berlin von der Bundesrepublik Deutschland. Und zwar die Erstattung von rund 1,3 Mio. €, die das Land in den Jahren 2004 bis 2006 für Testfelduntersuchungen, Sondierungen und die Räumung von Kampfmitteln auf dem Gelände der geschlossenen bzw. zur Schließung vorgesehenen Flughäfen Tempelhof und Tegel aufgewendet hat.
Über Berlin wurde aus der Luft schon manches abgeworfen. Nicht nur Chewing Gums und Care Pakete. Der heutige Flughafen Tegel war im Zweiten Weltkrieg wegen der militärischen Nutzung ein häufiges Ziel von Luftangriffen. Nach dem Krieg wurde der Boden der Flughafengelände allerdings danach nur bis zu einer geringen Tiefe auf Kampfmittel untersucht und nicht vollständig geräumt.
Im Mai 2004 wurden bei Bauarbeiten der Flughafenbetreiberin auf dem Gelände Rüstungsaltlasten gefunden. Da wollte man der Sache dann doch etwas tiefer auf den Grund gehen. Und so fing man zu Buddeln an,  sprich:  das Land veranlasste  daraufhin die Beprobung und Räumung der Flächen auf seine Kosten. Vielleicht ein bisserl zu viel. Oder  zu teuer. Das jedenfalls bekommt das Land Berlin inzwischen zu hören. Nachdem es einiges von den dabei angefallenen Kosten vom Bund erstattet bekommen möchte. Weil die Flächen  teils im Bundeseigentum, teils im Eigentum des Landes lagen, auf denen gebuddelt wurde.
Der Bund wollte sich nämlich  nicht an den Kosten beteiligen. Und lehnte eine Kostenübernahme ab, weil er nach der von Art. 120 des Grundgesetzes in Bezug genommenen Staatspraxis nicht für sie aufzukommen habe. Er macht zur Begründung geltend, die Testfelduntersuchungen und Räumungen hätten keine unmittelbar bestehende Gefahr abwenden sollen, das Land hätte der Flughafenbetreiberin die Beseitigung auf ihre Kosten aufgeben können und die Aufwendungen seien sachlich unnötig und in ihrem Umfang überzogen gewesen.
Über den Bund-Länder-Streit hat das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zu entscheiden.
Verhandelt wird das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht am 31.5.2012
BVerwG 3 A 1.11

Quelle:  Termininformation BVerwG April / Mai 2012

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