Bundesrat: Entscheidungslösung bei Organspende oder Vermittlungsausschuss ?

Im Sande verlaufen lassen © Liz Collet

Neben mehr als 60 weiteren Tagesordnungspunkten hat der Bundesrat diese Woche auch die Entscheidungslösung bei Organspenden in der Tagesordnung der Plenarsitzung am 15. Juni 2012 .

Weitere Themen sind u.a. Steuerabkommen mit der Schweiz, Grundgesetzänderung, Forderungen nach einer Quote in Führungsgremien, dauerhaftes Aufenthaltsrecht für integrationswillige Ausländer und  Rentenerhöhung.

I.

1. Per Einzelaufruf fragt der Präsident zunächst die Zustimmung jedes einzelnen Landes zu einer Grundgesetzänderung ab, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. In der Fraktionsinitiative aus dem Bundestag geht es um den Rechtsschutz von politischen Vereinigungen bei der Zulassung zur Bundestagswahl. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

2. Außerdem beraten die Länder über die vom Parlament parteiübergreifend beschlossene Entscheidungslösung bei Organspenden. Voraussichtlich wird der Bundesrat das Gesetz billigen. Der Ausgang eines thematisch dazugehörigen Gesetzes über die Behandlungskosten für Lebendspender ist dagegen noch offen: der Gesundheitsausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um verfahrensrechtliche Vorgaben bei der Organspende zu optimieren.

Grund dafür ist eine Regelung zur Ausgestaltung der Koordinierungsstellen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO). Der Ausschuss fordert eine stärkere Regionalisierung, mit dem es diesen Stellen möglich ist, Budget- und Personalverantwortung zu übernehmen. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses bedarf es im Bundesrat mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen. Folgt das Plenum der Empfehlung des Gesundheitsausschusses nicht, hat der Bundesrat – da es sich um Einspruchsgesetze handelt – die Reform automatisch gebilligt.

3. Positive Empfehlungen der Ausschüsse liegen zu Bundestagsbeschlüssen für besseren Anlegerschutz im Wertpapierhandel, zum Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters, zur Arbeitszeitregelung selbständiger Kraftfahrer und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vor.

II.

Aus der Beratung der Fachausschüsse kommen fünf Landesinitiativen ins Plenum. Abstimmen wird der Bundesrat unter anderem über Vorschläge für eine zeitlich reduzierte Form des Bundesfreiwilligendienstes, zur Verwertung ehemaliger Militärgrundstücke nach der Bundeswehrreform, Missbrauchsbekämpfung bei der Leiharbeit, frühzeitige Einbindung der Länder beim Gesetzgebungsverfahren zur Grundsicherung im Alter sowie zur Streichung der Demokratieerklärung bei bestimmten Förderprojekten.

Drei neue Landesanträge befassen sich mit der Einführung einer Mindestquote für Frauen in Führungsgremien, dem dauerhaften Bleiberecht für geduldete Ausländer und einer Härtefallregelung für Spätaussiedler. Eine Abstimmung über die Vorschläge erfolgt am Freitag noch nicht – der Präsident überweist sie zunächst zur fachlichen Beratung in die Ausschüsse.

III.  Stellungnahmen zu Regierungsentwürfen

Einer der Schwerpunkte der Plenarsitzung könnte die Debatte zum Steuerabkommen mit der Schweiz werden. Finanz- und Rechtspolitiker aus den Ländern schlagen hierzu eine kritische Stellungnahme vor. Ob diese im Plenum die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhält, ist derzeit noch offen.

Fachliche Verbesserungsvorschläge haben die Ausschüsse auch zur deutschen Finanzaufsicht, zum Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt, zur Markttransparenzstelle im Strom-, Gas- und Kraftstoffbereich und zum Weingesetz erarbeitet. Äußern wird sich der Bundesrat voraussichtlich auch zum Fortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

IV. Beratung über EU-Vorlagen

Der Bundesrat stimmt seine Haltung gegenüber europäischen Vorhaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, zum elektronischen Vergabeverfahren, zum Abbau von Treibhausgasen in der Landwirtschaft, Schutz vor Radioaktivität im Trinkwasser, zu strengeren Vorgaben für Europäische Statistiken, zum Recycling von großen Handelsschiffen sowie zur einfacheren Kfz-Zulassung im europäischen Binnenmarkt ab. Auf Wunsch Sachsen-Anhalts nimmt der Bundesrat die Beratungen über die europäischen Strukturfonds und die Kohäsionspolitik wieder auf, um einen so genannten Folgebeschluss herbeizuführen. Dieser war bereits Thema auf der Europaministerkonferenz Ende Mai 2012.

V. Zustimmung zur Rentenerhöhung

Die Bundesregierung hat den Ländern 20 Verordnungen mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Akzeptieren wird der Bundesrat voraussichtlich die geplante Rentenerhöhung um 2,18 Prozent im Westen und 2,26 Prozent im Osten. Verbesserungsvorschläge haben die Fachpolitiker unter anderem zu einem Verordnungspaket, das zahlreiche Änderungen der Zwangsvollstreckung im Schuldner- und Vermögensverzeichnis enthält.

Quelle: Termininfo Bundesrat zur Plenarsitzung am 15. Juni 2012 .

Related articles

Über Liz

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
Dieser Beitrag wurde unter 1 abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Bundesrat: Entscheidungslösung bei Organspende oder Vermittlungsausschuss ?

  1. Pingback: Staatsanwaltschaft: Ermittlungen gegen früheren Chefarzt wegen Verdachts auf illegale Zahlungen bei Lebertransplantation | Jus@Publicum

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden / Ändern )

Verbinde mit %s