Die katholische Kirche und das Verwaltungsgericht Augsburg – ich habe irgendwie den ganz leisen Verdacht, das wird keine Liebesgeschichte, die dort bereits ein Happy End findet, gleich ob mit Ende nach der Instanz oder nicht. Ich lasse mich gern angenehm überraschen, sollte ich mich irren.
Aber tippen Sie doch mal, Wie schätzen Sie es ein? Wird das in die nächste Instanz gehen, nachdem die katholische Kirche beim VG Augsburg eine Niederlage erlitten hat im Rechtsstreit um die Frage, ob sie einer lesbischen Erzieherin während der Elternzeit kündigen dürfe?
Jener Erzieherin, die in einem katholischen Kindergarten arbeitet.
Die 39-Jährige genießt nach der Geburt ihres Kindes einen besonderen Kündigungsschutz, der bei einer Kündigung grundsätzlich die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamt zur Bedingung macht. Die Behörde verweigerte erfreulicherweise diese Zustimmung , erfreuete damit aber nicht die Kirche. Und so traf man sich in Augsburg vor Gericht. Denn: Die Homosexualität der Kindergärtnerin aus dem Landkreis Neu-Ulm verstoße – so die Klage in der Begründung - gegen die katholischen Moralvorstellungen.
Die Erzieherin hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten.
Kinder aber ändern eben vieles. Alles. Sagen manche.
Der Zufall zeitlicher Koinzidenz will es gerade am heutigen Tag, dass ich dabei nach wie vor nur – nicht einen Bruchteil einer Sekunde je Entscheidungen dabei bereuend – zustimmen kann. Auch wenn ich das Wort “alles” dabei feinspezifischer differenziert einsetzen würde. Beispielsweise ändern sie – logisch – dass man die Art und Weise, wie man SICH in und für seinen Beruf dann selbst anders organisieren muss und will, nicht aber zwangsläufig, dass man ihn nicht oder mit weniger Einsatz und erst recht nicht mit weniger effektivem Erfolg für Arbeitgeber/Auftraggeber/Mandanten/Kunden etc ausfüllen kann, will und wird. Die eigene Blickrichtung und die eigenen Fähigkeiten werden “nur” erheblich erweitert und natürlich herausgefordert,….. in erster Linie diese.
Die des Umfeldes in zweiter Linie auch. Ich habe da manche Überraschungen erlebt. Die meisten zwar überraschend positiv. Ausnahmslos positiv in der Referendarausbildung. Man kann es dem Umfeld aber auch mit dem eigenen Verhalten leichter oder schwerer machen, wie es damit umgehen kann und wird. Eigene Arbeit, Arbeitseinstellung- und Einsatz vor, während und nach Schwangerschaft, Art und Weise der Kommunikation. Auch und manchmal der humorvolle Umgang bei dieser.
In diese Kategorie fällt – was mich selbst angeht – auch etwas von der Dosis Humor, die kleine Referendarinnen” bei Ausbildern des Steuerrechtslehrgangs an den Tag legen. Wenn die Referendarin selbst partout wenige Tage vor dem errechneten Geburtstermin noch die für den Lehrgang anstehenden 5stündige Klausuren absolvieren will. Pragmatisch und weil es auch sonst keinen Grund dagegen gibt – was man an Pflichtklausuren hinter sich hat, bevor das Kind da ist, ist schon mal eine Hürde weniger, wenn das Kind da ist, oder nicht?
Kann aber selbst die wirklich nettesten und fachlich besten Steuerrechts-Lehrgangsleiter und Ausbilder nervös machen. Mindestens fünf Stunden Klausurzeit lang nervös machen. Im Gesicht ablesbar, was er denken mochte: Man weiss ja nie,…. wie errechnete Geburtstermine sich nach hinten, aber eben auch nach vorn verschieben…. ICH war übrigens kein bisserl nervös , sondern höchst vergnügt während der 5 h…..ebenso wie bei der Diskussion Tage vorher, ob ich die noch schreiben dürfe, könne oder nicht mehr dürfe und im Anschluss an die Klausur. Übermütig vergnügt genug für einen kleinen Scherz zum Schrecken des Ausbilders, als ich ihm den fertigen Klausurbogen in die Hand drückte….
Humor auf beiden Seiten ist ein immer wieder wunderbares Ventil für manche – scheinbare – Probleme, auch am Arbeitsplatz und keine schlechte Basis für Toleranzschwellen bei der Kommunikation.
Wie gesagt: Man kann es dem Umfeld aber auch mit dem eigenen Verhalten leichter oder schwerer machen, wie es damit umgehen kann und wird.
Schreiben Sie es meiner persönlich präferierten Einstellung und Naturell zu, dass ich die Verantwortung dabei in erster Linie bei einem selbst sehe, das Umfeld schon viel tun würde, wenn es nur nicht im Weg steht und nichts in den Weg wirft. Und sei es die eigene etwas beschränktere , noch entwicklungsfähige Einstellung, Denkweise und Vorstellungsvermögen, dass und was alles angeblich nicht miteinander vereinbar sei
….Alles andere an Unterstützung wäre dann schon Bonus.
Und – ohne dass das ein Widerspruch ist, wie ich es individuell praktiziert habe und halte, halte ich es gesellschaftlich, gesellschaftspolitisch, gesetzlich und gesetzgeberisch für ein MUST, das nicht als blossen Bonus, sondern als grundlegend Notwendiges so zu sichern, dass auch jeder, der Kinder bekommen möchte oder bekommt, nicht dadurch aus eben diesem Netz fällt, das Arbeitsplatz und Kinderbetreuung dafür unersetzlich bedeuten. Muss aber bekanntlich bis heute unverändert step by step erkämpft werden, gesetzlich, gerichtlich…. Wundern Sie sich also nicht, dass ich noch immer in dem Punkt dem Prinzip zuneige: Hilf Dir selbst, dann hilft Dir ………. Auch da kann man und mancher allerdings an Grenzen kommen. Jeder.
Das Netz darunter wäre Rechts- und Sozialstaat. Im folgenden Fall hatte dieser seinen Gerichtstag gestern beim VG Augsburg. Und dort in gewisser Weise ebenfalls den Gedanken ausgesprochen, dass man die Toleranz des Arbeitgebers nicht ohne Grenzen beanspruchen kann, wenn man sich einen aussucht, der – gesellschaftlich sonst toleriert oder nicht – nicht alles tolerieren will und das auch bei und in seinen Arbeitsbedingungen vorher offener sagt und offenlegt, als Arbeitnehmer, die nicht alles bei Beginn ihrer Tätigkeit und während derselben offenlegen (wollen oder müssen). Tun sie es dann doch, bleibt es nicht ohne Folgen. Arbeitsrechtlich jedenfalls. Die Kirche hat da ihre – ob zeitgemäss oder nicht – eigene Haltung. Sie und ich mögen diese nicht teilen und als Arbeitgeber anders handeln und als Arbeitnehmer anderes wünschen. Wie es – zB – auch wünschenswert wäre, dass ein Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung nach einer für ihn ohnehin nicht immer leicht zu verarbeitenden Trennung und Scheidung und im Falle spätestens einer neuen Beziehung mit oder ohne Wiederheirat oder Zusammenlebens ohne solche seinen Arbeitsplatz verliert. Christlich wäre – wünschen wir uns, nicht wahr? – dass nicht nur in den guten, sondern eben allen Tagen auch für Mitarbeiter kirchlicher Arbeitgeber die Solidarität menschlich wie als Mitarbeiter des Arbeitgebers nicht enden würde. ……….
Nach der Geburt ihres Kindes habe die Erzieherin nach eigenen Erklärungen es nicht mehr geheimhalten wollen und daher ihren kirchlichen Arbeitgeber informiert, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. Um “dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.”
Der Augsburger Richter Ivo Moll betonte, die Kirche habe sehr wohl das Recht, jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln.
So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen sei natürlich für die Kirche undenkbar. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Bistumssprecher Markus Kremser hatte dem Bericht zufolge vor der Verhandlung betont, dass aus Sicht der Diözese ein so schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters vorliege, dass eine Kündigung ohne Aufschub wirksam werden müsse. Die kirchliche Grundordnung sei Bestandteil jedes Arbeitsvertrages. Die Mitarbeiter wüssten, dass ihnen bei Verstößen die Kündigung drohe. Insbesondere Erzieher müssten die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre akzeptieren.
Damit ist – wohl auch nach dem Urteil – die Kirche nicht mit der Kündigung als solcher, sondern nur mit dem Zeitpunkt gescheitert und nach Ablauf der Elternzeit ist das Ende der dortigen Tätigkeit der Erzieherin wohl unvermeidlich.
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