Blattlt {Die kleine Rundschau durch die Medien}

Press Review © Liz Collet

Press Review © Liz Collet

Die Woche fielen einige News besonders in das Blickfeld, die auch die Justiz beschäftig(t)en.

1.

So bot mit der Meldung der niedersächsischen Justizministerin Niewisch-Lennartz, gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig werde ermittelt ein spektakulären Abschluss:

Lüttig soll „in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben haben“, von denen sieben Fälle das Verfahren gegen den früheren Bundespräsident Wulff und einer das laufende Verfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Edathy betreffe. Ausserdem werde gegen einen weiteren Verdächtigen ermittelt. Wegen der Ungereimtheiten in Fall Wulff hatte der Bonner Jurist Gernot Fritz im vergangenen Jahr eine Strafanzeige wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen auf den Weg gebracht.

Bemerkenswerterweise hielt Niewisch-Lennartz es ungeachtet der ihr bewussten Bedeutung ihrer „Erklärung vor dem Hohen Haus“ für erforderlich, auch in diesem Fall gälte die Unschuldsvermutung.

Diese Selbstverständlichkeit gerät gelegentlich zu Platitüde, nicht nur mit Blick auf den Umgang von Medien und Öffentlichkeit mit sensationellen, spektakulären Ermittlungs- oder Straffällen und dem Umgang der Justiz mit solchen. Besonders wenn Tat, mehr noch Person im Fokus jeweiliger Ermittlungen per se bereits skandalös erscheinen oder sind. So erschiene der Hinweis auf die geltende Unschuldsvermutung an sich nicht völlig fehl am Platze. Sie würde allerdings weniger unpassend anmuten, würde sie nicht (wenngleich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen prinzipiell zu Recht) gerade für denjenigen eingefordert von einer Justizministerin, der seinerseits selbst im Falle der Ermittlungen gegen Christian Wulff so getan hatte, als gäbe es an dessen Schuld keine Zweifel, als er öffentlich betonte, es seien „schon Mörder verurteilt worden, obwohl keine Leiche gefunden wurde“. Auch das ist zwar wahr, aber – ebenfalls aus rechtsstaatlichen Gründen – durchaus nicht der Regelfall und selbst in den Einzelfällen solcher Verurteilungen wegen Mordes in besonderem Maß kritischer Bewertung zu unterziehen.

Nicht weniger bemerkenswert ist in Erinnerung die Äusserung Lüttigs, zwar seien Details aus vertraulichen Ermittlungsakten nach draußen gelangt, sagte Lüttig, aber es „gebe keinen Hinweis, dass Informationen von den Ermittlungsbehörden durchgesteckt wurden“. Zum Kreis möglicher Informanten gehörten die Verteidiger. Die Strafverfolger jedenfalls hätten sich „bemüht, keine Informationen nach draußen dringen zu lassen“.
Der Bonner Jurist Gernot Fritz fühlte sich nach den seinerzeitigen Abläufen veranlasst, im vergangenen Jahr eine Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Verletzung des Dienstgeheimnisses auf den Weg zu bringen, die er im Zuge von Recherchen immer weiter präzisierte. Er war es demnach, der die Staatsanwaltschaft Göttingen auf eine wichtige Spur gebracht habe. Ein Schreiben aus den Februartagen 2012, das nur dem Justizministerium und möglicherweise der Staatsanwaltschaft vorlag, soll frühzeitig an Medien gelangt sein, die Wulff verfolgten. Das und mehr zur Geschichte hier.

Ergänzt wird der Fall durch die Meldung, wonach Recherchen des NDR zufolge deutlich mehr Personen in Niedersachsen eingeweiht gewesen sein sollen, als bislang bekannt. 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger wussten bereits vor den Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten von dem Verdacht der Kinderpornografie. (*1)

2.

Eine bemerkenswerte Meldung ist auch die über eine 23-Jährige, welche das Sorgerecht für vier Waisen vor dem Wochenende erhalten hat, welche im Okotber erst den Vater und an Sylvester auch die Mutter durch Krankheit verloren hatten. Die vier Geschwister Krüger aus Esenshamm wären ohne diese Vormundschaft wohl in ein Heim gkeommen. Nund bekam ihre Cousine Melanie Worm die Vormundschaft durch das Amtsgericht Nordenham am Freitag. Melanie Worm arbeitet eigentlich als Zeitsoldatin bei der Bundeswehr in Leer. Hier hatte man großes Verständnis für die Situation und hat sie vorerst freigestellt. Unterstützung bekommt sie auch aus dem Ort. Der Vorsitzende des Fußballvereins TV Esenshamm erfuhr von der Notlage der Familie, er kennt die Krüger-Kinder vom Fußballplatz, sammelt Spenden und will darüber hinaus andere dazu animieren, die Geschwister nicht nur mit Geld, sondern auch mit Handwerksleistungen zu unterstützen. Denn das 113 Jahre alte Haus, in dem die Familie wohnt, ist dringend renovierungsbedürftig. Mehr über diese Geschichte hier und dort.  Sowie in diesem kurzen Video-Beitrag des NDR.

3.

An der LMU sieht man sich schon seit einiger Zeit mit Beschwerden junger Tierärzte über die Arbeitsbedingungen für Doktoranden an der Kleintierklinik konfrontiert. Nun aber liegt eine anonyme Anzeige vor und der Vorwurf von Verstössen gegen das Mindestlohngesetz durch die Tierklinik.  In jenem Brief an die Zollverwaltung, an Bundesministerien, Gewerkschaften und Medien beschwert ein Doktorand sich über die mutmaßlich „sittenwidrigen Arbeitsumstände der meisten Tierärzte“ an der LMU-Kleintierklinik.  Dem Brief zufolge müssten Doktoranden unter der Woche täglich anwesend sein, zum Teil auch dann, wenn sie eigentlich an ihrer Dissertation arbeiten sollten. Es erfolge keine Dokumentation der Arbeitszeiten, bezahlt würden sie meistens nur mit etwas mehr als zehn Euro im Monat. In wenigen Teams gebe es monatlich wenigstens bis zu 451 Euro, auch das aber entspreche nicht dem Mindestlohngesetz. Die Universität rechtfertige dies damit, die Arbeit der Doktoranden sei Teil der klinischen Ausbildung sei. Tatsächlich aber handle es sich um Anstellungen als Assistenztierärzte. Im Grunde müsse „die Lizenz, eine Doktorarbeit in der Klinik anfertigen zu dürfen, durch unbezahlte Arbeit in der Klinik erkauft werden“, heißt es in dem Brief diesem Bericht zufolge. Darin wird auch die Problematik der Rechtslage geschildert, nach der unklar sei, ob das Mindestlohngesetz auf die Doktoranden überhaupt anwendbar sei.

4.

Und dann war da noch der Fall richterlichen Grübelns über mögliche Fehler bei der Entscheidung über mehr oder weniger Freiheit eines Angeklagten, die man diesem an der vielleicht zu langen Leine gelassen hat.  Und über einen Herrn auf Teneriffa. Und dessen Urlaub dort. Und über einen Unfall beim Bad im Meere, der sich zum Unfall im Ablauf eines Prozesses gegen einen Herrn ausgewachsen hat. Zu lesen in: „Vermutlich ein Fehler der Kammer, dass wir den Angeklagten nicht haben einsperren lassen“  . 

 

(*1) Nachtrag am 23.2.2015, 06:25 Uhr: ZDFNeo hat den Sendebeitrag „Der Fall Edathy“ des ZDF vom Mittwoch, 17. Dezember 2014 der Autoren Jürgen Bollmann und Stefanie Schoeneborn über „die Verwicklungen, Widersprüche und Hintergründe der Affäre.“ (die zu diesem Zeitpunkt bekannt waren) erneut in der ZDF-Mediathek zum Abruf seit heutigem Montag 23.2.2015 zur Verfügung gestellt. Beiträge in der ZDF- Mediathek sind üblicherweise 7 Tage zu sehen. Am Donnerstag, 18. Dezember 2014, 1.15 Uhr, hatte ZDFinfo eine aktualisierte Fassung der Dokumentation – ergänzt um die ebenfalls seinerzeitigen Entwicklungen des Tages.
Diese Dokumentation „Der Fall Edathy“ beleuchtet auch das Geschäft mit Nacktbildern und Kinderpornografie im Internet, beschreibt die Traumatisierung der Opfer und schaut nach, wie möglichen Tätern geholfen werden kann. HIER zum rund 28-minütigem Beitrag in der Mediathek

Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
Dieser Beitrag wurde unter 1, News & Medien, Personen und Ämter, Prozesse, Re-View mit Augenzwinkern, Rechts und Links reingeblinzelt, Rechtsprechung, Strafrecht und OWiRecht abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.