Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat noch nicht über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Durchsickerns einer vertraulichen Expertise über die Doktorarbeit von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) entschieden. Die Hochschule sei laut Ralf Herrenbrück, Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, mit Schreiben vom 19. Oktober um weitere Angaben gebeten worden. Unter anderem solle die Universität die Namen aller Personen benennen, die Kenntnis von dem Gutachten hatten.
Schavan hatte 1980 in Düsseldorf promoviert. In ihrer Doktorarbeit soll sie Passagen aus anderen Texten übernommen haben, ohne dies zu kennzeichnen. Die Universität hat ein Prüfverfahren eingeleitet.
Nachdem Informationen aus dem vertrauliche Papier bekanntgeworden waren, hatte die Uni Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe – etwa als Verrat von Dienstgeheimnissen- hänge auch von weiteren Umständen ab: zum Beispiel, ob jemand ein Amtsträger ist und wie die Verschwiegenheitspflicht ausgestaltet ist.
Die Universität hatte den sorgfältigen Umgang mit dem internen Papier betont, das nur an 15 Mitglieder des Promotionsausschusses weitergegeben worden sei: Es existiere nur in gedruckter Form und sei weder per Mail verschickt, noch in öffentliche Postkästen gelegt worden.
Quelle: dpa Justiz NRW aktuell 5.11.2012
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