Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie bleiben.
Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben vom heutigen Mittwoch die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Die Kammer sei – so das Gericht – an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden. Die aktuell vorliegenden Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren ändern daran nach Angaben der Kammer nichts, da Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden,für die Kammer nicht zu erkennen seien. Vielmehr gehe sie davon aus, dass von Mollath „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“.
Quelle: PNP 12.6.2013, 11:53 Uhr.
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