Gefragt war: Müssen bei extremer Hitze Abschlussprüfungen für Azubis abgehalten oder abgesagt werden?
Bei den Abstimmungen hielt sich die Quote recht in der Waage bei den gewählten der vorgegebenen Optionen.
Bei „extremer Hitze“ müssen Abschlussprüfungen für Azubis abgesagt werden. Was aber ist „extreme Hitze“? Voraussetzung dafür ist, dass ein ordentlicher Prüfungsablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, weil die Prüfungsbedingungen nicht mehr zumutbar sind. Neben Temperaturen können dabei auch Lärm als Störung der Prüfungsbedingungen eine Rolle spielen. Dabei ist fraglich, wann im Einzelfall noch eine Zumutbarkeit zu bejahen ist. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied beispielsweise, dass eine Prüfung bei Tageshöchsttemperaturen von 34 Grad unzumutbar sei. [VGH Mannheim – VI 137/78]. Das VG Berlin hielt Prüfungen bei Raumtemperaturen von 28 Grad noch für zulässig [VG Berlin – 3 A 550.07]
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