LG Verden: Prozessbeginn gegen 53-jährigen „Chefarzt im Hintergrunddienst“ in Rotenburger Klinik wegen fahrlässiger Tötung eines 14-Jährigen nach Fahrradsturz

Save the date © Liz Collet

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Um 10:00 Uhr beginnt heute vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen J.S. (geboren 1969) wegen fahrlässiger Tötung (Az. 1 KLs 1/22).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 17.04.2018 bis 18.04.2018 in Rotenburg als behandelnder Arzt des am 18.04.2023 verstorbenen 14-jährigen Verstorbenen die notwendigen medizinischen Behandlungsmaßnahmen nicht durchgeführt zu haben.

Dabei soll der Angeklagten eine bestehende Hirnblutung nicht erkannt haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9.00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang neun Zeugen und drei Sachverständigen geladen worden sind:

13.06.2023 (3 Sachverständige)
15.06.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
27.06.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
29.06.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständigen)
17.07.2023 (1 Sachverständigen)
18.07.2023 (1 Sachverständigen)
07.08.2023 (1 Sachverständigen)
08.08.2023 (1 Sachverständigen)
14.08.2023 (1 Sachverständigen)
15.08.2023 (1 Sachverständigen)

Quelle: Pressemitteilung LG Verden 6.6.2023

Über den Prozess berichtet u.a. auch das Deutsche Ärzteblatt (DÄBl) mit weiteren Informationen in DIESEM Artikel vom 6.6.2023: 

Diesem Bericht des DÄBl zufolge werfe die Staatsanwaltschaft dem 53-jährigen Angeklagten vor, 2018 als „Chefarzt im Hintergrunddienst“ in einer Rotenburger Klinik die notwendige Behandlung des Jugendlichen nach einem Fahrradsturz nicht angeordnet zu haben. Der Junge starb einen Tag nach dem Unfall an einer Hirnblutung. Obwohl der Patient mehrfach blutig erbrochen, auffällige Kaliumwerte und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine Untersuchungen gemacht worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der behandelnde Arzt habe sich mit dem Chefarzt telefonisch über den Fall ausgetauscht. Ein Assistenzarzt, ein Oberarzt und der Chefarzt seien nach dem Vorfall entlassen worden. Ursprünglich seien die drei wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies habe das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an. Gegen einen Arzt sei das Verfahren gegen Zahlung von 12.000 Euro eingestellt worden, ein anderer sei inzwischen verstorben. Der ehemalige Chefarzt habe mitgeteilt, er sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 13.000 Euro einverstanden. Die Staatsanwaltschaft habe 25.000 Euro gefordert. Es sei zu keiner Einigung und damit zur Eröffnung des Prozesses gekommen.

Bild: Save the date © Liz Collet

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