LG Bonn: Kein Anspruch auf Herausgabe einer Samenspende eines Verstorbenen an ehemalige Lebensgefährtin (DERZEIT)

baby, nachwuchs, untersuchung, vorsorge, birth, birthday, behandlung, blau, weiss, robbe, schuhe, freund, pregnant, schwanger, schwangerschaft, medizin, neugeborene, stofftier, dokument, toys, motherhood, hellblau, geburtshilfe, change, leben, kuscheltier, hope, stricken, legal, babyschuhe, checkup, veränderung, elternschaft, fatherhood, maternity, paternity, betreuung, screening, entbindung, gynäkologie, geburtenrate, medical checkup, strickschuhe, facharzt, mutterpass, erste schuhe, babyausstattung, mutterschaftsurlaub, untersuchungen, schwangerschaftsbetreuung, schwangerschaftstest, hebamme, frühchen, pid, vorgeburtlich, first shoes, facharztausbildung, gynaecology, fertilität, rooming, parentship, preventive examination, kinderstation, schwangerenvorsorge, hausgeburt, biological parenthood, biological parentship, biological motherhood, legal parentship, preventive checkup, preparation for birth, prenatal checkup, frühgeboren, frühgeborenenstation, geburtenstatistik, hebammenausbildung, gynäkologische ausbildung, facharztpraxis, mutter-kind-station, schwangerschaftskurs, fertilitätsbehandlung, retortenbaby, in-vitro-fertilisation, präimplantationsdiagnose, präimplantationsdiagnostik, vorgeburtliche diagnostik, gendiagnose, gendiagnostik, genetische untersuchung , nachwuchs, green, frau, woman, arzt, test, vorsorge, birth, geburt, familie, family, forschung, junior, pregnancy, pregnant, schwanger, schwangerschaft, research, medizin, document, dokument, patient, medical, testing, shoes, hope, stäbchen, mutterschaft, familienplanung, frauenarzt, verhütung, prevention, contraception, gynecology, contraceptives, maternity, gynäkologie, verhütungsmittel, mutterpass, sichtfenster, gynäkologe, baby shoes, geburtsvorbereitung, family planning, schwangerschaftstest, pid, arzttermin, gynecologist, schnelltest, birth preparation, nachwuchsplanung, präimplantationsmedizin, reproduktionsmedizin, teststäbchen, kontrollfenster, pregnancy testing, rapid test, junior planner, doctor appointment, reproductive medicine , constitution, familie, family, kinder, forschung, freedom, erziehung, blood, medizin, spritze, unternehmen, spitz, order, patient, medical, nadel, needle, companies, medicine, ehe, marriage, vorschriften, gesetz, ordnung, law, arzneimittel, recht, demokratie, democracy, grundgesetz, tablette, pille, pharmazie, ehre, pharmaunternehmen, paragraf, pressefreiheit, religionsfreiheit, pill, tablet, kapsel, nadelöhr, grundrechte, menschenwürde, paragraphen, capsule, pharmacy, lehre, verfassung, rights, paternity, meinungsfreiheit, decent, patienten, nadelspitze, blutprobe, spritzennadel, abstammungsgutachten, vaterschaftstest, arzneimittelforschung, glaubensfreiheit, gleichbehandlung, abstammung, legislation, kunstfreiheit, agg, patientenschutz, parentage, medizinrecht, patientenrechte, derivation, paternity test, freiheitsrechte, pharmaforschung, arzneimittelrecht, medical law, drug law, sachverständigengutachten, freiheit der wissenschaft, wissenschaftsfreiheit, forschungsfreiheit, negative grundrechte, positive grundrechte, bekenntnisfreiheit, religionsausübungsfreiheit, gewissensfreiheit, forschungsstandort, pharma research, drug discovery, pharmaceutical companies, patient safety, patient rights, ehrenschutz, verfassungstreue, nichteheliche kinder, children born outside of marriage

Baby³ © Liz Collet

Die Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat die Klage einer 31-jährigen Frau gegen die Universitätsklinik Bonn abgewiesen, mit welcher die Herausgabe der im Klinikum eingelagerten Samenspende eines Verstorbenen an die Klägerin und ehemalige Lebensgefährtin geltend gemacht wurde.

Der damals 36-Jährige hatte im Februar 2020 in der Klinik Samenzellen einlagern lassen und in einem Vertrag festgehalten, dass sie nur an ihn oder an eine berechtigte Person herausgegeben werden dürften und nach seinem Ableben vernichtet werden sollten.

Knapp zwei Wochen vor seinem Krebstod im Februar 2022 unterschrieb er darüber hinaus eine Vollmacht, die es seiner Partnerin ermöglichen sollte, die Samenspende zurückzuverlangen, um sich dann künstlich befruchten zu lassen.

Die Uniklinik erkannte diese nicht an und verweigerte im April 2022 die Herausgabe der Zellen, als die Klägerin diese Vollmacht vorlegte.

Nach Auffassung des Landgerichts Bonn habe die Klägerin keinen Anspruch, weil sie die Vollmacht nicht zu Lebzeiten des Spenders vorgelegt habe. Zudem hätte sich das Klinikum mit der Herausgabe der Zellen der Beihilfe zu einer strafbaren Handlung schuldig gemacht: Das Gesetz zum Schutz von Embryonen sehe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für denjenigen vor, der «wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchte.

Da der Gesetzgeber diesen Paragrafen möglicherweise ändern und den Regelungen zur Leihmutterschaft in anderen europäischen Ländern anpassen wolle, sagte das Klinikum die weitere Lagerung der Zellen zu, solange die Frau die Kosten übernehme. Sie könne dann im Falle einer entsprechenden Gesetzesänderung  entscheiden, ob sie sich vom Samen des Toten befruchten lassen wolle.

Quelle: Presseinformation Justiz NRW 13.6.2023

Bild: Baby³ © Liz Collet

Juristisches Gedankenspiel:

Gesetzt den Fall, nach einer Gesetzesänderung erhält die jetzt erfolglose Klägerin entsprechend der Zusage der Universitätsklinik die dann herauszugebende Samenspende nach einer möglichen Heirat mit einem neuen Lebenspartner und wird nach einer Befruchtung mit den Zellen erfolgreich schwanger: Wer wird gesetzlich Vater der später geborenen Kinder und mit welchen rechtlichen Folgen? Und wie verhielte es sich mit den rechtlichen Folgen für den Fall, dass der neue Lebenspartner und Ehemann der jetzigen Klägerin bereits eigene Kinder hat – erbrechtlich beispielsweise?

Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
Dieser Beitrag wurde unter 1 abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.