LG Köln: Prozessbeginn gegen Apothekerin wegen versuchten Mordes nach Lidocainvergiftung durch Unterlassen

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Hoffnung © Liz Collet

Vor dem Landgericht Köln hat heute vier Jahre nach dem Tod einer Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch verunreinigte Glukose  der Prozess gegen eine Apothekerin begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 52-Jährigen versuchten Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung vor. Sie soll das behandelnde Krankenhaus nicht über eine mögliche Lidocainvergiftung der Opfer informiert haben.

Der Verteidigung der angeklagten Apothekerin hat die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag als abwegig zurückgewiesen, da diese nicht für den Tod von Mutter und Kind verantwortlich sei.

Das 28 Jahre alte Opfer hatte 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus der Kölner Apotheke getrunken, welche die Angeklagte leitete. Es handelte sich um einen Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes. Die Schwangere kollabierte kurz nach der Einnahme und starb im Krankenhaus. Auch ihr Baby überlebte trotz Notkaiserschnitt nicht.

Die Glukose war mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt.

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, die Angeklagte habe die beiden Präparate versehentlich verwechselt. Dieser Zusammenhang sei ihr ab einem bestimmten Zeitpunkt klar gewesen, gleichwohl habe sie die Klinik nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Hierdurch habe Vergiftung nicht behandelt werden können. Die 52-Jährige habe laut Anklage gefürchtet, die Approbation zu verlieren und dem Ruf der Apotheke zu schaden.

Für den Prozess hat das Landgericht 21 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.

Quelle: Presseinformation Justiz NRW 15.5.2023

Bild: Hoffnung © Liz Collet

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