BGH: Hauptverhandlung zur Revision gegen Freispruch wegen Verkaufs der Schusswaffe im Fall der Tötung Dr. Walter Lübkes

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Der Bundesgerichtshof hat Termin zur Hauptverhandlung am 22. Juni 2023, 9.30 Uhr, im Verfahren 4 StR 212/22 über die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestimmt, mit dem der Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen worden ist, die im Jahr 2019 zur Tötung des damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verwendete Schusswaffe an den Täter des Tötungsdelikts veräußert zu haben

Der unter anderem für Revisionen gegen erstinstanzliche Strafurteile der Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 22. Juni 2023 um 9.30 Uhr über die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 26. Januar 2022, mit dem der Angeklagte wegen vorsätzlichen unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt und im Übrigen freigesprochen worden ist.

Dem Teilfreispruch, gegen den sich die Revision wendet, liegt der Anklagevorwurf der fahrlässigen Tötung sowie weiterer Waffendelikte zugrunde. Dem Angeklagten liegt insoweit zur Last, im Jahr 2016 an den inzwischen wegen Mordes rechtskräftig Verurteilten E. einen Revolver nebst Munition veräußert zu haben, mit dem E. in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erschoss. Das Landgericht hat sich davon, dass E. die Waffe von dem Angeklagten erworben hatte, nicht zu überzeugen vermocht und den Angeklagten daher insoweit aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Die Generalstaatsanwaltschaft erstrebt eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen der angeklagten Veräußerung der Tatwaffe. Sie stützt ihr Rechtsmittel darauf, dass das Landgericht Vorschriften über das Verfahren verletzt und Beweise rechtsfehlerhaft gewürdigt habe.

Der 4. Strafsenat wird am 22. Juni 2023, 9,30 Uhr, im Saal E 004 der Außenstelle des Bundesgerichtshofs, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe, über die Revision verhandeln.

Vorinstanz: Landgericht Paderborn – Urteil vom 26. Januar 2022 – 01 KLs – 3 Js 370/20 GStA – 13/21

Quelle: Mmitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2023

Bild: Justiz © Liz Collet

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