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Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das des Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Rudolf von Ihering
Lizerls Leben im Blauen Land
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Schlagwort-Archive: Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG
Das Bundesverfassungsgericht zur Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
Veröffentlicht unter 1
Verschlagwortet mit Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Art. 104 Abs. 1 und 2 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG, Baden-württembergisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG), Bayerisches Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (UnterbrG), Bundesverfassungsgericht, BVerfG - 2 BvR 309/15, BVerfG - 2 BvR 502/16, Richtervorbehalt
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