Aus für betriebliche Weihnachtsfeiern!

Happy Christmas © Liz Collet

Happy Christmas © Liz Collet

Die Schlagzeile musste ja kommen.

Erstens haben wir Ende November, da muss überall über betriebliche Weihnachtsfeiern geschrieben werden.

Zweitens ist es die heilige Kuh (sogar für Veganer und Vegetarier) der Arbeitnehmer, dass sie mindestens zu Weihnachten neben Weihnachtsgratifikationen oder -geld auch betrieblich weihnachtsfeierlich vom Arbeitgeber bewirtet werden wollen.

Und drittens bringt es immer so schön Quote und Clicks bei Steuern und neuen Gesetzen, die aus dem Finanzministerium drohen, pardon: geplant sind. Da kann man gleich mal wunderbar den Untergang des Abendlandes, ……..also: des betrieblichen Weihnachtsfestes als Drama schwarz an die Wand malen, die an die Wand gefahren werden. Durch den Aufwand für Unternehmer durch jenes Gesetz, der soooo unerfüllbar hoch werde, dass Unternehmen das Weihnachtsfest gleich ins Wasser fallen lassen würden. So in diesem Beitrag von Focus Money Online, der sich auf einen Beitrag der FAZ bezieht und finstere Worte wie drohende Steuernachzahlungen für die Mitarbeiter des Betriebes gleich neben den „nicht administrierbaren Aufwand“ für Unternehmen in den Raum stellt.

Lassen wir an dieser Stelle unvertieft, welchen unvergleichlich höheren und nicht mehr administrierbaren Aufwand die Wahl der Speisen und ihrer Zutaten bei betrieblichen Weihnachtsfeiern es darstellt, wenn ein Arbeitgeber auch noch Veganer, Vegetariern, Fructariern und Clean Eatern und anderen Foodethikern gerecht werden wollte, die anderenfalls das AGG aus dem Nikolaussack holend mit der Rute drohen und „Diskriminierung“ und „Klimakiller“ skandieren. Am Ende des Posts finden Sie ein Beispiel, wie sowas aussehen kann.

Mir fällt seufzend nur auf, wie finster es (nicht neu, aber immer wieder grauslig zu sehen und zu lesen) im Journalismus aussieht.

Dabei will ich nicht einmal die unzähligen Tippfehler monieren, die ich eher online mit Nachsicht überlese, weil ich weiss, dass diese grade beim Onlinekritzeln flott hineinrutschen, wo man für Prints (auch selbst bei Manuskripten) dreimal Korrektur liest, um jeden auszumerzen, bevor gedruckt wird. Obwohl Fehler der Anwendung von dass und das (leider) eben meist nicht mehr Tippfehler sind, sondern blankes Unwissen, welches von beiden Worten an der Stelle im Satz stehen müsste.

Daß mir eine Journalistin unlängst zu dem Thema sagte, die Schreibweise „daß“ sei auch deswegen so unbeliebt und zunehmend verschwunden, weil sich bei ihr eine falsche Verwendung von das und dass nicht mit einem flüchtigen Tippfehler von einem „s“ zu wenig oder zu viel, erklären lasse, finde ich bezeichnend und blamable Bankrotterklärung genug, sich wenigstens um korrekte Schreibweisen, Verwendung und Gebrauch DES Mittels bemühen zu wollen, das dem Beruf als Werkzeug dient: Die Sprache. Und die kunstfertige, gekonnte Verwendung derselben.

Noch blamabler dann aber – besonders in den Onlinemedien nicht nur, aber sehr oft eben bei Focus Online – wie es dort bei Deutschkenntnissen und der Grammatik hapert.

„So gilt die Steuerbefreiung dieser geldwerten Vorteile für die Angestellten nur, wenn die Feier allen Beschäftigten des Unternehmens offensteht, was beispielsweise bei Festen einzelner Abteilungen nicht der Fall ist. Zudem sollen alle Kosten der Feier addiert werden: Statt dem Preis für das Essen müssen dann also auch Anreisekosten oder Geschenke an die Mitarbeiter mit einberechnet werden.“

Ich widerstehe der Versuchung, den Punkt hervorzuheben, der hoffentlich nicht nur mir gegen den Strich geht und die Nackenhaare aufstülpt zur Rebellion. Ich frage mich: Da schreibt man schon nur von Beiträgen anderer Medien ab (die hoffentlich nicht so schlechte Deutschkenntnisse decouvrieren im Originalartikel der FAZ). Und dann macht man sich nicht einmal die Mühe fehlerfreier Grammatik beim eigenen „Zweitaufguss“ des FAZ-Artikels?

Warum es nicht einfach nur lässliche Kleinigkeiten journalistischer Qualität sind, sondern auch Ärgernisse der inhaltlichen Berichterstattung?

Ein Richter in München, bei dem ich regelmässig verhandelte, hat es einmal an einem Schriftsatz eines gegnerischen Anwalts in Worte gefasst, den dieser eingangs der mündlichen Verhandlung noch überreichte und der – wie ich an dem mir ausgehändigten Abschrift ebenfalls sehen konnte – bereits auf der ersten Seite von Schreib- und Tippfehlern nur so strotzte, die folgenden Seiten sahen nicht besser aus.

„Wenn ein Anwalt nicht einmal äusserlich Mühe genug auf die Schreibweise seines Tatsachen- und Rechtsvortrag legt, warum sollte ich annehmen, dass er inhaltlich bei diesen und der Anspruchsbegründung sorgfältiger gewesen sein wird?“

So ähnlich geht es mir bei Pressebeiträgen. Nicht nur dann, wenn sie sich um Urteile und Gesetze drehen, über welche berichtet wird. Aber umso mehr bei solchen. Und was es sagt über Qualität und Verlässlichkeit der Berichterstattung, wenn ich ihr nichts glaube, was ich nicht selbst dann zu Gesetzesvorhaben, Urteilen und eben vielem anderen dann recherchiere, spricht für sich selbst. Dann ist sie schlicht selbst online und kostenfrei nicht mal die Screenfarbe wert, geschweige denn Druckerschwärze und das Papier, auf dem sie gedruckt auch noch als kostenpflichtiges Medium Leser gewinnen will. Oder nicht noch mehr verlieren.

Ni X für U ngut.

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Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
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