Dein Taxifahrer und Du: Rechte und Pflichten

Nicht standesgemäss © Liz Collet

Nicht standesgemäss © Liz Collet

Eine interessante und übersichtlich gestaltete Zusammenfassung über die Rechte als Taxifahrer und Taxikunde findet man in diesem Beitrag des NDR, der praktischerweise auch in den chronologischen Ablauf einer denkbaren Taxifahrt gegliedert ist.

Vor der Fahrt

  • Sie dürfen das Taxi frei wählen; Sie müssen also insbesondere nicht das erste Fahrzeug am Taxistand nehmen.
  • Taxifahrer haben eine Beförderungspflicht und müssen daher grundsätzlich jeden mitnehmen, innerhalb ihres sogenannten Pflichtfahrgebietes auch für kurze Strecken.
  • Auch Tiere dürfen mitfahren, Blindenhunde sogar kostenlos.
  • Stark betrunkene oder randalierende Kunden dürfen abgelehnt werden, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.
  • Im Taxi darf man mindestens 50 Kilogramm Gepäck mitnehmen. Ausnahme: gefährliche und außergewöhnlich große, schwere oder sperrige Stücke.
  • Der Fahrer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Gästen beim Einsteigen zu helfen oder Gepäck im Kofferraum zu verstauen.
  • Kinder bis zwölf Jahre oder 1,50 Meter Größe gehören auch im Taxi in Kindersitze. Die muss nicht jeder Taxifahrer dabei haben – am besten bei der Bestellung danach fragen.
  • Der Fahrpreis ist innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht verhandelbar. Liegt das Ziel außerhalb, kann vor Fahrtbeginn ein Festpreis vereinbart werden.

Während der Fahrt

  • Rauchen ist im Taxi verboten.
  • Fahrgäste müssen sich anschnallen.
  • Der Fahrer darf einen Radiosender hören, der Verkehrsdurchsagen macht.
  • Auf Wünsche der Fahrgäste muss der Fahrer Rücksicht nehmen, zum Beispiel Fenster öffnen oder schließen und die Lautstärke des Radios einstellen.
  • Der kürzeste Weg zum Ziel ist Maßgabe für den Fahrer. Abweichungen von dieser Route muss der Fahrgast zustimmen.
  • Taxis müssen mit einem geeichten und beleuchteten Fahrpreisanzeiger (Taxameter) ausgestattet sein, der vom Fahrgast gut einsehbar ist. Der Fahrpreis und eventuelle Zuschläge müssen gut erkennbar sein.

Nach der Fahrt

  • Der Fahrpreis ist in bar zu bezahlen. Der Fahrer muss je nach Taxiverordnung auf 50- oder 100-Euro-Scheine herausgeben können. Das Wechselgeld sollten Sie sofort kontrollieren, spätere Reklamationen sind aussichtslos.
  • Einen Anspruch auf Zahlung per EC-Karte haben Kunden nur, wenn dies vor Fahrtbeginn ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Der Taxifahrer hat keinen Anspruch auf Trinkgeld. Wer zufrieden ist, rundet den Preis auf den nächsten oder übernächsten vollen Euro-Betrag auf.
  • Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Quittung. Darauf müssen folgende Angaben stehen: Datum, Start, Ziel, Fahrpreis, Mehrwertsteuer (in der Regel sieben Prozent) und die Ordnungsnummer oder das amtliche Kennzeichen.
  • Wer sich über einen Taxifahrer beschweren möchte, wendet sich an das Taxiunternehmen, die Taxizentrale oder das Ordnungsamt. Unbedingt die Ordnungsnummer notieren, man findet sie auf einem gelben Aufkleber an der Scheibe. Als Beleg die Quittung vorlegen.

Quelle: NDR – Checkliste: Ihre Rechte beim Taxifahren

Hätten Sie noch Fragen nach dieser umfassenden Checkliste des NDR?

Die eine oder andere fiele mir schon noch ein. Wie zum Beispiel diese:

Muss die Quittung auf den Fahrpreis nach Taxameter ausgestellt werden oder inklusive etwa gegebenen Trinkgeldes, das doch eigentlich der Steuerpflichtigkeit unterliegt? Und wie wurden Ihnen in solchen Fällen bei Taxifahrten die Quittungen ausgestellt: Mit oder ohne Trinkgeld?

Sehenswert auch dieser Praxistest von NDR Markt in Hamburg in diesem rund 6-minütigem Video.

Mit einem Realitätscheck zu den o.g. Rechten und Pflichten und  „wenig charmanten“ verbalen Begleiterscheinungen einer Taxifahrt zu eingeforderten Trinkgeldern u.a.

Über Liz Collet

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Eine Antwort zu Dein Taxifahrer und Du: Rechte und Pflichten

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