Wie hinlänglich bekannt, hat es jahrzehntelang und lang genug gedauert, bevor sich das Unternehmen Grünenthal überhaupt entschliessen konnte, einmal sein Bedauern über die Thalidomid-Folgen auszusprechen, die unter dem Begriff des Contragan-Skandals vielen Patienten und Familien Schaden zufügten und bis heute unter ihnen leiden lassen.
Diesen wird es bis heute auch unerträglich erscheinen, dass angesichts der Jahre dauernden Bemühen um die Haftung überhaupt dann der Apsekt der Verjährung einer solchen entgegenstehen und entgegen gesetzt werden kann. Rechtlich legal heisst nicht gerecht, heisst nicht immer akzeptabel und akzeptierbar, heisst nicht moralisch, ethisch, gesellschaftlich legitim.
Die spanische Justiz hat nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Berufungsgerichts ein Urteil gegen den früheren Contergan-Hersteller Grünenthal aufgehoben, der vor knapp einem Jahr zu Entschädigungszahlungen an spanische Opfer des Wirkstoffes Thalidomid verurteilt worden war. Die im Jahr 2012 zur Anklage gebrachten Vorwürfe seien verjährt gewesen. Die Klage des spanischen Opferverbandes Avite sei deshalb nicht zulässig gewesen.
Gegen die Entscheidung kann binnen 20 Tagen Einspruch eingelegt werden, Avite hat angekündigt, die Möglichkeiten dazu prüfen und alles rechtlich an noch bestehenden Möglichkeiten weiter ausschöpfen zu wollen.
Die deutsche Pharmafirma war im November 2013 von einem Gericht in Madrid dazu verurteilt worden, spanische Thalidomid-Opfer zu entschädigen. Avite hatte 204 Millionen Euro gefordert. Das Gericht sprach jedem Opfer eine Zahlung von 20.000 Euro Schadenersatz je Prozentpunkt des offiziell anerkannten Behinderungsgrads zu, ohne eine Gesamtsumme zu nennen. Während des Prozesses hatte Grünenthal sein Bedauern über die Thalidomid-Tragödie geäußert, die Vorwürfe aber als verjährt zurückgewiesen.
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