Supreme Court Melbourne: Keine Verlegung des Verfahrens Rowe ./. Grünenthal nach Deutschland

Der Supreme Court in Melbourne / Australia hat eine Sammelklage von Contergan-Opfern gegen das deutsche Pharmaunternehmen Grünenthal zugelassen. Das oberste Gericht im Bundesstaat Victoria wies am 19. Dezember 2011 einen Antrag des Unternehmens Grünenthals ab, das Verfahren nach Deutschland zu verlegen oder einzustellen. Den Berichten zufolge schien Grünenthal damit zu argumentieren, die erforderlichen Dokumente und Beweismittel seien in Deutschland. Dem vermochte sich das Gericht nicht als entscheidendes Kriterium anzuschliessen und gab damit der  49-jährigen Lynette Suzanne Rowe Recht, deren Mutter während der Schwangerschaft ein Beruhigungsmittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatte und die danach mit Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt gekommen war. Medienberichten zufolge haben sich ihrer Klage mehr als hundert Contergan-Opfer angeschlossen, die zwischen 1958 und 1970 in Australien geboren wurden.

Richter David Beach bezog Berichten zufolge bei der Entscheidung ein, dass  Rowe, ihre körperliche Schädigung in Australien erlitten habe,  die meisten ihrer Zeugen und Beweismittel für diese und für die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen in Australien und im Zuständigkeitsbereich des Gerichts in Viktoria seien.

Lynette Suzanne Rowe macht geltend, ihre Behinderung sei auf den Contergan-Wirkstoff Thalidomid zurückzuführen. Ihre Klage richtet sich gegen Grünenthal, den damaligen britischen Vertreiber Distillers und die Nachfolgegesellschaft Diageo.

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