Bundesverfassungsgericht zu „Zeugnisvermerke bei legasthenen Schülern“

Bundesverfassungsgericht © Liz Collet

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Das Bundesverfassungsgerichtwird heute auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 46/2023 vom 10. Mai 2023) um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden über die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten mit Legasthenie gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, welche die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks bestätigen, der die Nichtbenotung der Rechtschreibleistungen ausweist.

BVerfG – 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15

Quelle: Pressemitteilung BVerfG 31.10.2023

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