LG Mö’Gladbach: 4 Jahre Haft für ehemaligen Chefarzt

Der ehemalige Chefarzt und Klinikbesitzer der Klinik in Wegberg ist – nachdem der BGH das Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.1.2010 aufgehoben und zurückverwiesen hatte [Az: 3 StR 239/10, Vorinstanz LG Mönchengladbach – Urteil vom 15. Januar 2010 – 27 Ks 2/10, siehe Beitrag vom 20.12.2010], heute zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach nun den 54-Jährigen unter anderem wegen des Einsatzes von Zitronensaft als Desinfektionsmittel an Wunden von frisch operierten Patienten schuldig. Der ehemalige Chefarzt wurde wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei fahrlässigen Tötungen und insgesamt 21 Fällen von Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte hatte erst kurz vor Prozessende und den Plädoyers ein Geständnis abgelegt und seine Behandlungsfehler eingeräumt. Unter anderem hatte er gestanden, bei unnötigen Operationen Organe entfernt oder frische Operationswunden mit Zitronensaft desinfiziert zu haben. Er sei als Chefarzt und Eigentümer der Klinik in Wegberg schlichtweg überlastet und überfordert gewesen, hatte der 54-Jährige erklärt. Das Gericht hatte ihm zuvor für ein Geständnis eine Höchststrafe von maximal viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Neben der Haftstrafe verhängten die Richter ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Mediziner. Außerdem muss der 54-Jährige 30 000 Euro an Hinterbliebene zahlen.

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Über Liz Collet

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