BVerwG: Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesnachrichtendienst

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In einem Verfahren dreier Klägerinnen (Bedienstete im Bundesnachrichtendienst) gegen die Bundesrepublik Deutschland ist Gegenstand die von den Klägerinnen erfolgte Anfechtung der  im November 2011 durchgeführten Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesnachrichtendienst sowie ihrer Stellvertreterin.

Neben verschiedenen behaupteten Verstößen gegen das Wahlverfahren rügen sie, dass die Wahl unter Ausschluss der beim Bundesnachrichtendienst eingesetzten Soldatinnen stattgefunden hat.

Die Beklagte tritt der Behauptung von Verstößen gegen das Wahlverfahren entgegen und vertritt die Auffassung, der Ausschluss von Soldatinnen von der Wahl sei durch die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes vorgegeben. Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat das Bundesverwaltungsgericht über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen, im ersten und letzten Rechtszug zu entscheiden.

Terminiert ist das Verfahren für 19.9.2012 beim Bundesverwaltungsgericht.

BVerwG 6 A 7.11

Quelle: Terminmitteilung BVerwG August 2012

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