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Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das des Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Rudolf von Ihering
Lizerls Leben im Blauen Land
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Schlagwort-Archive: Verwaltungsgericht Neustadt
Vollflächige Öffnung von Fenstern in Seniorenpflegeheim?
Muss der Betreiber eines Seniorenpflegeheimes in Ludwigshafen einer Aufforderung der Stadt Ludwigshafen, sicherzustellen, dass die Fenster in den Bewohnerzimmern des Gebäudes nicht vollflächig geöffnet werden können, Folge leisten? Mit dieser Frage hatte sich
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Verschlagwortet mit Beschluss vom 16. Juli 2014 – 3 L 582/14.NW, JuraBlogs, Patient, Recht, Rechtsprechung, Verwaltungsgericht Neustadt, Verwaltungsgericht Neustadt - 3 L 582/14.NW, Verwaltungsgericht Neustadt - Beschluss vom 16. Juli 2014 – 3 L 582/14.NW
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„Städtische Leasingverträge für Dienstwägen und OB? Das geht Sie nix an, lieber Bürger!!“
Lieber Bürger, Sie wollen wissen, wie der Vertrag der Stadt Neustadt mit BMW zum Dienstwagenleasing inhaltlich aussieht? Schliesslich ginge Sie doch die Verwendung der Steuergelder auch etwas an? Und gibt es da nicht neuerdings sowas wie ein Informationszugangsgesetz für Bürger, … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit 4 K 242/13.NW, amtliche Informationen, Berufsfreiheit, BMW, Daimler Benz, dienstliche Zwecke, Dienstwagen, Geschäftsgeheimnis, Haushaltsplan, Inhalt, Landesinformationsfreiheitsgesetz, Leasingverträge, Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Transparenz, Verwaltungsgericht Neustadt, Verwaltungsgericht Neustadt - Urteil vom 06. September 2013 – 4 K 242/13.NW
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Stadt Ludwigshafen: Seitensprungagentur ? Och nööööö!
Rechtlich kleidet eine Stadtverwaltung so etwas dann gegenüber dem Bürger in die Form der Gewerbeuntersagung in Bezug auf die von ihm betriebene Seitensprungagentur. Und dagegen springt der Bürger dann weiter. Zm Gericht nämlich. (Was sonst noch seitlich nebenbei und seitlich … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Verwaltungsrecht
Verschlagwortet mit 4 L 1021/12.NW, Beschluss vom 21. Dezember 2012, Gewerbe, Seitensprungagentur, Verwaltungsgericht Neustadt
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