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Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das des Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Rudolf von Ihering
Lizerls Leben im Blauen Land
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Schlagwort-Archive: § 45 Abs. 1 BeamtVG
BVerwG zur Grippeschutzimpfung bei Polizeibeamten als Dienstunfall
In einem Revisionsverfahren gegen das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa beim Bundesverwaltungsgericht sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls bei einem Beamten nach einer vom Dienstherrn empfohlenen Grippeschutzimpfung
Veröffentlicht unter Prozesse, Rechtsprechung, Terminhinweise, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht
Verschlagwortet mit 29.8.2013, Antrag auf Unfallfürsorge, § 113 Abs. 5 VwGO, § 30 Abs. 1 S. 1 BeamtVG, § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, § 45 Abs. 1 BeamtVG, § 45 Abs. 2 BeamtVG, § 88 VwGO, BVerwG, BVerwG 2 C 1.12, Dienstunfall, Dienstunfallanzeige, Dienstunfallanzeigefrist, Dienstzeit, Entzündung des Rückenmarks, Fürsorgepflicht, Grippeschutzimpfung, Impfschaden, Impfung, Kultur und Europa, Ministerium für Inneres, OVG Saarlouis, OVG Saarlouis 2 K 1879/08, Polizei, Polizeiarzt, polizeiärztlich empfohlene Grippeschutzimpfung, Polizeibeamter, Polizeioberkommissar, Verpflichtungsklage, VG Saarlouis, VG Saarlouis 1 A 269/11
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