Vorfreude ist die schönste für den Verteidiger

© lick!

……….wenn das Leben und das Geschehen in der ersten Reihe und  ihm die nächsten Mandante schier in die Hände spielt. Danach beginnt der diffizile Teil der Arbeit. Rätsel über die Motive von Menschen und deren Bedeutung für die Verteidigung  inklusive. Wie hier. Und da. Und dort. Um nur ein paar Beispiele häuslicher Zweisamkeit und Eintracht ……Zwietracht und Niedertracht herauszugreifen.  Man wundert sich dabei beinahe  schon über den unerschütterlichen Optimismus von unverändert Heiratswilligen, die von sich selbst und dem anderen glauben, ihn zu kennen….. und wer nicht wieder heiratswillig ist oder nicht so fix, wie andere das für richtig halten, wird gern erneut dahin geschubbst, seine angeblich ungeordneten Verhältnisse zu ordnen. Egal wie gut es ihm grad gehen mag. So wie es ist. Und eigentlich nur die Beteiligten etwas angeht.

Über die Motivlage allerdings mancher  solcher Schubbser, für die es (wo es um das Drängen zur Eheschliessung zweier Beteiligter) früher eigentlich nur den mehr oder weniger geachteten Begriff des Heiratskupplers gab, die sich dabei höchst eigennützig einen Kuppelpelz als Gewinn dabei zu verdienen trachteten, kann man spekulieren. Über solche, die heute einen solchen „Kuppelpelz“  vielleicht in Form von sensationsheischender Beachtung zu gewinnen suchen,   sich dann trefflich eigene Gedanken machen, je nach vorgeblichen und geäusserten Gründen, warum sie jemanden Richtung – neuerliche – Heirat schubbsen: „Warum soll einer nicht ebenso leiden wie wir anderen, unter dem Joch der Ehe?“ …. 😉 Mittelalterliche Vorstellungen über das, was man als „ordentliches Leben“ ansehen kann? Man fasst es nicht und sich beinahe an die Stirn, was heute noch für Vorstellungen in manchen Köpfen wuchern über das, was man darf und soll und kann und nicht soll und kann und darf und wer das zu bestimmen hat. Demnächst werden nichteheliche Kinder dann wieder zu unehelichen und von ihren zwischenzeitlichen Rechten „entlastet.“ Und wenn das erledigt ist, gibt es sicher noch ein paar Themen, an denen mancher das Rad der Zeit zurückdrehen möchte. [ Hexenverbrennungen inklusive? 😉 ] Damit wieder alles seine Ordnung hat. In diesem Land. Und unter den Dächern jener Häuser,   mit  denen es repräsentiert wird. Schöne Aussichten wären das,….wenn…. mancher so viel zu sagen hätte, wie er Nichtssagendes daherredet. Dem, – ja, sicher –  Meinungsfreiheit auch zuzugestehen ist. Selbst wenn mancher gern ein „Halt den Mund“ rufen mag. Auch denen, bei denen die Welt vielleicht doch noch ihren Horizont eindimensional am Rand einer Scheibe sucht, während andere schon ganz andere Planeten entdecken.

 Zum Glück gibt es aber ja auch noch andere Freiheiten in diesem Lande. Wie etwa die, selbst zu entscheiden, ob und wann man sich verbändelt, entbändelt, trennt, scheiden lässt und / oder wieder verbändeln oder gar verheiraten mag oder nicht.  Und  macht  Norbert Geis, folgt man den von ihm unwidersprochenen zugänglichen Informationen hier, nicht selbst seit 1991 privat davon Gebrauch? Und gibt sich hier „formal“ (??) und optisch dem Trauschein nach den Anschein, den er für den scheinbar entscheidenden äusseren Schein hält. Weil sonst das eigenen Politbarometer als MdB wanken würde? Oder lügt Wikipedia hier unwidersprochen? Aber: Will Wähler wirklich solchen Anschein? Trauschein, trau wem dem Scheine nach. 

Der Bürger wird – wie auch immer Joachim Gauck es halten wird für sich und mit der eigenen Entscheidung – Gradlinigkeit eher schätzen. Die ohne Gängelbändel anderer. Das er für sich – mit oder ohne Trauschein in eigenen Angelegenheiten auch als „gleiches Recht für alle“ beansprucht – nicht ernsthaft mit sachlichen Gründen dem verweigern wollen, können. Solches Gängelbändel  mag an manchen Stellen des Arbeitsrechts noch eigene Blüten treiben, dieses Gängelbändel, des Kirchenarbeitsrechts, doch selbst dort bröckelt es hie und da und durch die Rechtsprechung „motivierend assistiert“ an solchen Nasenringen, mit denen kirchenarbeitsrechtlich an den Eheringen herumgespielt und herumdiktiert wird.

Vielleicht bin ich nicht ganz up to date – aber ich hab im Grundgesetz  nichts darüber gefunden, dass neuerdings die Kirche Arbeitgeber jenes Verfassungsorgans wäre, genannt Bundespräsident. Korrigieren Sie mich bitte, falls meine Fassung der Verfassung überholt sein sollte ;-). Und sollte das so sein, hat Herr Geis sicher auch eine Antwort darauf, warum für manche prozessualen Fragen auch weiterhin das BVerfG und nicht – auch – letztinstanzlich das für auch das Kirchenarbeitsrecht zuständige BAG für den Bundespräsidenten zuständig ist. Da er aber bei beiden kaum einen Blumentopf, geschweige denn einen medialen Kuppelpelz erstreiten kann, weil man da ein bisserl anders über Ehe und Arbeits- und Dienstverhältnisse und einige Freiheiten bei denselben denkt und urteilt, wird ihm diese Petitesse dann auch wurscht sein. 😉

Was jemand sich  ausser vielleicht ein wenig Effekthascherei ? – dabei denkt, der sich berufen fühlt, neue Regeln in die Verfassung …. zwischen die Zeilen und in die Verfassung des Personenstandes eines designierten Kandidaten zu schieben ? Mag ich mir gar nicht ausdenken. Und muss ich – zum Glück – auch nicht wirklich. Irgendwie hab ich die ganz unromantische nüchterne Vorstellung, dass Grundrechte, wie die  Eheschliessungsfreiheit jedem zustehen. Inklusive: Ob, wann und wie sie ihre Ehe ab.schliessen. Selbst Bundespräsidenten. Und deren Ehe- und anderen Lebenspartnern. (Ist es wirklich nötig, das ausdrücklich aussprechen zu müssen????) Die – auch – auf diesen Teil der Verfassung ihren Amtseid leisten. (Wie btw und en passant auch Anwälte und MdBs…… ) Und ihn und die Rechte daraus repräsentieren sollen und wollen. Auch eben die jener Freiheitsrechte der Eheschliessung.

Wann ist es schon so leicht zu ergründen, wie bei den Eierköpfen, was im Menschen neben einem so vorgehen könnte……

Die Freiheit selbst solche persönlichen Fragen zu entscheiden und die Verantwortung dafür zu tragen, …die wird ein anderer gewiss auch selbst verteidigen können.Und auch, ob er vormals angekündigte Vorsätze auch umgesetzt werden, wenn….. oder aus welchen Gründen auch immer, überdacht und ……erst mal ausgesetzt, auf erst mal nicht näher zu terminierende und zu begründende und zu rechtfertigende Zeit offen gelassen werden. Und sei es auch nur, weil es äusserst ungehörig angesehen werden kann, dem künftigen Staatsoberhaupt in solchen Dingen und persönlichen Freiheiten die Eigenverantwortung abknöpfen zu wollen. Manchmal genügt ein kleines Stück stiller Widerstand. Zur Verteidigung der Freiheit. Im Kleinen. Wie im Grossen. Bei den Kleinen. Bei den Grössen.

Mit aller Souveränität. Bei aller Souveränität. Bei allerhöchster Souveränität 😉

Und Sie so? Heute morgen? An ….öhm…. „guten“ Vorsätzen,  die Sie heute realisieren wollen? [Oder nochmal überdenken ….oder vielleicht gleich besser doch ad acta legen, bevor Sie besser nur eine Akte für die Fälle anderer anlegen?]

Was immer Sie vorhaben – mit den guten Vorsätzen, den allerbesten Vorsätzen:

viel Erfolg dabei !  😉

„Aber wehe, wehe, wehe!
Wenn ich auf das Ende sehe!“

aus:
Wilhelm Busch’s  „Max und Moritz
– Eine Bubengeschichte in sieben Streichen“

Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
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