Neues Gesetz zum Schutz künstlicher Befruchtung in Alabama

Kinderwunsch, Sterilisation, Refertilisation, Familienplanung, Hoffnung © Liz Collet

Hoffnung © Liz Collet

Der Titel ist mit Bedacht zu lesen. Geschützt wird nicht etwa ein Embryo oder Eizellen, die für den Zweck der künstlichen Befruchtung konserviert wurden. Das erschliesst sich aber erst, wenn man weiss, warum dieses neue Gesetz erlassen wurde.

Denn das neue Gesetz ist die Reaktion auf ein Gerichtsurteil und soll im US-Bundesstaat Alabama vor Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit In-Vitro-Befruchtungen (IVF) schützen: Das Gesetz sieht „zivil- und strafrechtliche Immunität für den Tod oder die Beschädigung eines Embryos für jede natürliche oder juristische Person vor, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der In-Vitro-Fertili­sation anbietet oder in Anspruch nimmt“.

Das neue Gesetz hebelt daher nun aus, was zuvor durch ein Gericht in Alabama als Urteil entschieden worden war: Das Oberste Gericht von Alabama hatte im Februar 2024 auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1872 entschieden, dass gefrorene Embryonen als Kinder anzusehen sind. Gegenstand des Urteils war die Klage von drei Paaren gegen eine Klinik, nachdem ihre gefrorenen Embryonen versehentlich von einer Patientin fallen gelassen und zerstört worden waren.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichts von Alabama hatten mehrere Fruchtbarkeitskliniken in dem Bundesstaat angekündigt, wegen der rechtlichen Risiken vorerst keine In-Vitro-Befruchtungen mehr vorzunehmen. Unmittelbar nach Erlass des nun neuen Gesetzes hat die Universität von Alabama erklärt, sie werde IVF-Behandlungen in Kürze wieder aufnehmen.

Eine Reihe von Republikanern, unter ihnen Ex-Präsident Donald Trump, hatten sich von dem Urteil des Obersten Gerichts in Alabama distanziert. Auch US-Präsident Joe Biden kritisierte die Ent­scheidung des Gerichts als Folge der Aufhebung des rund 50 Jahren geltenden Grundsatzurteils „Roe v. Wade“: Der in der Mehrheit konservativ besetzte Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juni 2022 das seit 1973 geltende verfassungsmäßige Recht auf Schwangerschaftsabbruch ausser Kraft gesetzt mit der Folge, dass seither das Recht auf Abtreibung nicht mehr in der Verfassung verankert ist und die Entscheidung bei den Bundesstaaten liegt. Alabama gehört zu jenen rund zwei Dutzend US-Bundesstaaten, in denen Schwangerschaftsabbrüche seitdem verboten sind oder stark eingeschränkt wurden.

Ob es wirklich sachdienlich ist, Kliniken deswegen auch aus einer Haftung und Verantwortung für die Sicherheit dort verwendeter Eizellen oder Embryonen zu entlassen, kann man durchaus kontrovers betrachten.

Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
Dieser Beitrag wurde unter Forschung und Wissenschaft, Gesetzgebung, Gesundheitswesen, Krankenhausrecht, Medizin- und Gesundheit(srecht), Medizinrecht, News & Medien, Patientenrecht, Rechtsprechung, Strafrecht und OWiRecht, Verfassungsrecht abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.