Was Sie üblicherweise nicht zur Besprechung mit Ihrem Anwalt in seine Kanzlei mitbringen

Save the date © Liz Collet

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Es kann vorkommen, dass Beweismittel zum Besprechungstermin beim Anwalt vom Mandanten mitgebracht werden. Das ist bei den meisten Beweismitteln sogar sehr wünschenswert, weil äusserst sachgerecht zur Interessenvertretung.

Wie an anderer Stelle schon ausgeplaudert, kann man dabei jedoch durchaus erstaunliche Beweismittel vorgelegt bekommen.

So schwirrten mir durchaus einige Ideen durch den Sinn, als es vor einigen Jahren an einem Winterabend an der Türe meiner damaligen Schwabinger Kanzlei weit nach Büroschluss läutete und ich mich beim Öffnen der alten Etagentüre des Jahrhundertwendehauses einem alten Schäfer gegenüber sah, der mich immer wieder wegen verletzter oder getöteter Lämmer und Schafe mandatieren hatte müssen.

Die Opfer von Hundebesitzern und deren Vierbeinern wurden, die angeblich alle harmlos seien und immer nur spielen wollen und deren natürlichen Jagdtrieb Hundebesitzer nicht kennen oder wahrhaben wollen. Und für den sie unter anderem seinerzeit oft genug auch keine Hundehaftpflichtversicherung für erforderlich ansahen.

Mir ging also manches durch den Sinn, als der alte Schäfer vor der Türe stand und mir einen ersichtlich schwer gefüllten blauen 100 l Müllsack am ausgestreckten Arm entgegenstreckte.

Mit den Worten:

„Da hab ich was für Sie!“

Tatsächlich fand sich darin eines der Lämmer, vielmehr: ein Teil davon. Und mir ging – einen unwiderstehlichen Kicherreiz kaum noch beherrschbar niederkämpfend, als ich den leicht blutverschmierten Sack öffnete – durch den Sinn

„Und zur Rechten wie zur Linken, sah man ein halbes….. niedersinken….“.

Während ich in das verwitterte und bärtige Gesicht meines Mandanten blickte, der von mir scheinbar sowas wie eine kanzleieigene Leichenhalle für Opferlämmer erwartete und dass ich diese dort unterzubringen willens und in der Lage wäre?

Nun, sowas Ähnliches erwartete er in der Tat. Wenn auch aus anderem Grund und zu anderem Zweck als zur Geltendmachung eines erneuten Haftpflichtfalles gegen einen Hundebesitzer.

Und der Abend setzte sich für eine kleine  Anwältin etwas später so fort, dass sie sich in einer kalten und winterlich tief verschneiten Schwabinger Nacht mit einem blauen Sack nikolausähnlich auf dem Rücken und einer Aktentasche in der anderen Hand durch tiefen Schnee zu ihrem BMW stiefelnd und stapfend machte und in den Kofferraum das corpus delicti wuchtete.

Hoffend, von keinem der Nachbarn der Kanzlei dabei gesehen zu werden. Die – alle jenen Mordprozess aufmerksam verfolgend und gelegentlich das eine oder andere Wort dazu anmerkend, in dem ich als Verteidigerin tätig war und der monatelang die Medien füllte – der Himmel weiss was hätten spekulieren können. Bei nächtlicher Beobachtung solcher seltsamer Vorgänge. Um Säcke. Blutbefleckte. Und in Kofferräume gehievt.

Bevor die kleine Anwältin etwas später in einer dunklen Moosacher Nacht heimkehrend den holden Göttergatten mit den Worten begrüsste:

Haben wir sowas wie eine Axt oder ein Beil im Haus? Ich hätte da eine Leiche zu zerlegen…..und meine Messer hier werden das nicht so ganz schaffen….. ” 

Während sie den Sack mit dem nicht nur infolge Ablebens lammfrommen corpus delicti auf die Arbeitsfläche ihrer Küche wuchtete. Und sich an’s Werk machte. Übrigens ohne Axt oder Beil, das leider dem seinerzeitigem Hausstand in der Isarmetropole noch fehlte.

Gewiss nicht nur, aber sicher ganz besonders am Rande von zeitgleich seinerzeit laufendem, die Medien damals nicht wenig beschäftigendem Mordprozess einer kleinen Anwältin, muten solche spätabendlichen Fragen an holde Ehegatten und blutbefleckte Säcke mit nicht mehr ganz lebendigen Lebewesen zweifellos nicht wenig skurril an. Selbst wenn diesem ein tiefschwarzer Humor seines Eheweibes nicht fremd ist. Vor allem, wenn sie von einem wuchtig schwerem Müllsack mit blutigen Spuren auf der Arbeitsfläche der häuslichen Küche begleitet werden.

Man kann derlei toppen. Ich bin indessen heiter gestimmt und froh, dass MIR (und nicht nur mir) SOLCHE Mitbringsel eines Mandanten erspart blieben.

Die man getrost selbst für nervenstarke Gemüter als nicht alltäglich bezeichnen kann.

 PS: Nur für den Fall und Fälle sicherheitshalber (Sie werden es sich hoffentlich schon selbst gedacht haben!?!): Nein, im Fall des Bedarfes eines Strafverteidigers ist die Mitbringung mindestens MANCHER Beweismittel unüblich. Opfer der Tötungsdelikte im Besonderen belässt man dort, wo sie gefunden oder von Ihnen zu solchen gemacht wurden. (Steht sicher in irgendeinem Knigge für Täter und sachgerechte Vorbereitung der Strafverteidigung und Möglichkeiten des Mandanten zur Mitwirkung bei solcher)

Über Liz Collet

Photographer, Author, Foodstylist, Jurist
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2 Antworten zu Was Sie üblicherweise nicht zur Besprechung mit Ihrem Anwalt in seine Kanzlei mitbringen

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