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AOK Baden-Württemberg, LHS Stuttgart und die jetzt noch bissi teureren Sozialhilfeempfänger {§ 111 SGB X}

Jetzt kommen nämlich auch noch die Kosten des Rechtsstreits und der Revision oben drauf. Denn das Bundessozialgericht hat

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AOK Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart und die Krankenversorgung von Sozialhilfeempfängern {§ 111 SGB X}

Beim Bundessozialgericht wird heute um 11:30 Uhr ein Revisionsverfahren verhandelt, bei welchem die AOK Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stuttgart über die Krankenbehandlung für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger streitet. En detail geht es um Folgendes (und Sie und ich wüssten sicher gern, … Weiterlesen

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Schulgeldübernahme durch Sozialhilfeträger bei sonderpädagogischem Förderbedarf

In einem Verfahren gegen den  Landeswohlfahrtsverband Hessen lag dem  Bundessozialgericht der Streit zur Frage der Übernahme von Schulgeld in Höhe von 303,92 Euro monatlich durch den Sozialhilfeträger für einen  1997 geborenen und erheblich körper- und geistig behinderten Kläger zur

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