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Verurteilung wegen Billigung von Straftaten bei Versammlung zur Solidarität mit Palästina am Münchner Odeonsplatz

Das Amtsgericht München verurteilte einen 27-jährigen Deutschen wegen Billigung von Straftaten und Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 3.300 Euro. Er hatte bei einer verbotenen Versammlung zur Solidarität mit Palästina die Morde der Hamas in Israel gutgeheißen und verteidigt. Die Verteidigung berief sich auf Meinungsfreiheit, aber der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz und das Gericht sahen diese Grenzen deutlich überschritten. Die Verteidigung plant Rechtsmittel gegen das Urteil. Es ist nicht rechtskräftig. Weiterlesen

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